Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Lurup, Ortsteil 220, und wird wie folgt begrenzt:
Luruper Hauptstraße – West- und Nordgrenze des Flurstücks 97, Nordgrenzen der Flurstücke 98, 99, 100, 6702, 4908, 5497, 4850 – Hermann-Löns-Straße – Swatten Weg – Luruper Hauptstraße – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 191, Südgrenze des Flurstücks 5240, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5300, Südgrenze des Flurstücks 4579 – über den Puterweg – Südgrenzen der Flurstücke 151, 150 und 149, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6036 – über den Gänsestieg – Südgrenze der Flurstücke 146 und 145, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 144, Südgrenze des Flurstücks 112 – Entenweg – über die Luruper Hauptstraße.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. Damit soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden. Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus durch eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zielt die Planung auf eine Verbesserung der Wohnqualität entlang der Hauptverkehrsstraße sowie auf eine Verbesserung der städtebaulichen Qualität durch eine schlüssige Fassung der Hauptverkehrsachsen und eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Lage des Plangebiets
Luftbild
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss am 21. Januar 2019 eingeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich gegenüber dem im Aufstellungsbeschluss bekanntgegebenen Stand im Laufe des Verfahrens verkleinert hat.
Eine öffentliche Plandiskussion (ÖPD) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauungsplanung Lurup 68 hat stattgefunden am 4. Dezember 2024.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Lurup 68" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht werden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit textlichen Festsetzungen und eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext sowie die Begründung für die Dauer eines Monats auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Bürger:innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner/-innen
Frau Herzberg (Stadtplanung), Tel.: 42811-6059
Frau Schässburger (Landschaftsplanung), Tel.: 42811-6010
Geschäftszimmer: Tel: 42811-6014
E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.