Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Lurup, Ortsteil 220, und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 207 – 215 an der Straße „Luruper Hauptstraße“ der Gemarkung Lurup. Im Osten durch die Straßen „Ackerstieg“ (Flurstück 261) der Gemarkung Lurup und „Luckmoor“ (Flurstück 268) der Gemarkung Osdorf. Im Süden durch die Südgrenze des Flurstücks 5644 an der Straße „Luckmoor“ der Gemarkung Osdorf. Im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 5644, 5802, 244 der Gemarkung Osdorf und 207 der Gemarkung Lurup.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. Damit soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden. Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus durch eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zielt die Planung auf eine Verbesserung der Wohnqualität entlang der Hauptverkehrsstraße sowie auf eine Verbesserung der städtebaulichen Qualität durch eine schlüssige Fassung der Hauptverkehrsachsen und eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Lage des Plangebiets

Luftbild

Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss am 29.09.2023 eingeleitet.
Der Bebauungsplan Lurup 70 dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Eine öffentliche Plandiskussion (ÖPD) mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung über die beabsichtigte Bebauungsplanung Lurup 70 hat stattgefunden am 4. Dezember 2024.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Lurup 70" des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht werden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit textlichen Festsetzungen und eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u. a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext sowie die Begründung für die Dauer eines Monats auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Bürger:innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner/-innen
Herr Müller (Stadtplanung), Tel.: 42811-6025
Frau Schässburger (Landschaftsplanung), Tel.: 42811-6010
Geschäftszimmer: Tel: 42811-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.