Plangebiet
Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Othmarschen, Ortsteil 219, und wird wie folgt begrenzt:
Stiegkamp – über das Flurstück 880, Ostgrenze des Flurstücks 880, Nordgrenze des Flurstücks 2626 – über das Flurstück 2626 – Südgrenze des Flurstücks 2626– Ostgrenze des Flurstücks 882 (Schwartenkamp ) – über das Flurstück 3277 (Othmarscher Kirchenweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1092, Südgrenze des Flurstücks 1093 – über das Flurstück 994 (Othmarscher Mühlenweg) – über das Flurstück 2633 - Südgrenze des Flurstücks 2633, Südgrenze des Flurstücks 1084, Süd-, West-, und Nordgrenze des Flurstücks 1085, Nord-grenzen der Flurstücke 1084 und 2633 – Othmarscher Mühlenweg – über das Flurstück 994 (Othmarscher Mühlenweg), über das Flurstück 1094, über das Flurstück 3277 (Othmarscher Kirchenweg), Südgrenze des Flurstücks 880 – Südgrenze des Flurstücks 817 (Stiegkamp) der Gemarkung Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 219).
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan „Othmarschen 48“ soll sichergestellt werden, dass die Kleingartenanlagen in der Umgebung vom Stiegkamp, Othmarscher Kirchenweg und Othmarscher Mühlenweg in Othmarschen auch in Zukunft erhalten bleiben und vor dem hohen Entwicklungsdruck geschützt werden.
Auf der rund 5,14 ha großen Fläche des Plangebiets befinden sich die Kleingartenanlagen des „Heimgartenbund Altona e.V.“, „Vereinigung der Gartenfreunde Groß-Altona e.V.“ und Kleingärten in Privateigentum. Eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan besteht für diese Anlagen bislang nicht. Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen vom 14.01.1955, der die Flächen überwiegend als Außengebiet festsetzt. Die Dauerkleingärten sind in Teilen des Gebiets als Nutzung eingetragen, jedoch planungsrechtlich nicht gesichert.
Kleingärten spielen eine bedeutende Rolle für das Stadtklima und den ökologischen Ausgleich. Sie dienen als wichtige Erholungsräume und tragen zur Lebensqualität in Gebieten mit dichtem Wohnungsbau bei. Um diese Funktionen langfristig zu sichern, ist eine planungsrechtliche Festsetzung erforderlich, die den Bestand der Kleingartenanlagen schützt.
Der Bebauungsplan „Othmarschen 48“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, da das Gebiet nach § 34 BauGB bewertet wird und die bestehende Nutzung gesichert werden soll. Eine umfassende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Lage des Plangebiets

Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen:
Verfahrensstand
Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion wird laut Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Altona vom 18. September 2024 verzichtet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona, unter https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/allris.net.asp, eingesehen werden, dort einfach "Othmarschen 48" als Suchschlagwort eingeben.
Ansprechpersonen
Bauleitplanung
Irina Herzberg
Tel: 040 428 11-6059
Landschaftsplanung
Erik Meier
Tel: 040 428 11-6016
Geschäftszimmer
Tel: 040 428 11-6014
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de