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Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf Othmarschen 19 / Ottensen 51 (1. Änderung)

Schutz der gewerblichen Nutzungen und der Wohnnutzung

Plangebiet

Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Othmarschen, Ortsteil 219, und wird wie folgt begrenzt:

Baurstraße - Jürgen-Töpfer-Straße – Süd-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3134, Nord-grenzen der Flurstücke 3128, 3127, 3109, 3108, 3106 und 3072 der Gemarkung Othmarschen – Baurstraße – über die Flurstücke 2475 und 2959 der Gemarkung Bahrenfeld – Friedensallee – über die Flurstücke 3388 der Gemarkung Bahrenfeld und 2808 der Gemarkung Othmarschen – Griegstraße - Behringstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219).

Planungsziel

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, im südlichen Kerngebiet des Planbereichs zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße, unter Ausnahme des Flurstücks 2790, ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in dem Umfeld des Gebiets zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Einzelhandelsbetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegenzuwirken.

Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet und auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.

Lage des Plangebiets

 

FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2019

Luftbild und weitere Karten

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.

Verfahrensstand

Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 11/18 am 03. Juni 2019 eingeleitet.

Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion wird laut Beschluss des Planungsausschusses Altona vom 19. Dezember 2018 verzichtet.

Der Entwurf des Bebauungsplans Othmarschen19/Ottensen51 (Änderung) (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Karte mit Geltungsbereich) und seine Begründung wurden in der Zeit vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Der Entwurf des Bebauungsplans Othmarschen19/Ottensen51 (Änderung) (Karte mit Geltungsbereich, Verordnungstext, Begründung) wird in der Version zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Internetseite als Download zur Verfügung gestellt (siehe unten). Das Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept kann über das Transparenzportal der Freien- und Hansestadt Hamburg eingesehen werden, dort einfach "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/allris.net.asp

Ansprechpartner:innen:

Bauleitplanung: 
Frau Herzberg, Tel: 428 11-6059
Frau Römelt, Tel: 428 11-6042
Geschäftszimmer: Tel: 428 11-6014

E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de

Download

Verordnung zur Änderung

PDF herunterladen [PDF, 116,2 KB]

Anlage zur Verordnung

PDF herunterladen [PDF, 708,4 KB]

Begründung zur Änderung

PDF herunterladen [PDF, 216,2 KB]

Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit

PDF herunterladen [PDF, 281,4 KB]

Zum Weiterlesen

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