Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Ottensen, Ortsteil 213, und wird wie folgt begrenzt:
Große Brunnenstraße – Erdmannstraße – Am Born – Nöltingstraße – Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213).
Planungsziel
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Kerngebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich zu stärken, einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess der vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe entgegen zu wirken sowie die Wohnnutzung im Gebiet selbst wie auch im näheren Umfeld zu schützen.
Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Lage des Plangebiets

Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ einsehen.
Verfahrensstand
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 05/18 am 23. November 2018 eingeleitet.
Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion wird laut Beschluss des Planungsausschusses Altona vom 19. Dezember 2018 verzichtet.
Aktueller Hinweis
Für den Bebauungsplan wird in der Zeit
vom 22.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Planunterlagen (Karte mit Geltungsbereich, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) zum Entwurf des Bebauungsplans Ottensen 45 – Änderung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter
veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) zu den Dienststunden
montags bis donnerstags: 9 bis 15 Uhr
freitags: 9 bis 13 Uhr
im Bezirksamt Altona, in den Räumen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Jessenstraße 4, 7. Obergeschoss, 22767 Hamburg, in Papierform öffentlich ausgelegt. Für eine Einsichtnahme über die genannten Öffnungszeiten hinaus ist eine telefonische Terminabsprache unter (040) 42811-6014 oder -6059 oder per E-Mail unter stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de erforderlich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Ergänzend kann die politische Befassung mit dem Planverfahren über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Die Datenschutzerklärung kann auch direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingesehen oder auf Verlangen per Post oder per E-Mail übermittelt werden.
Ansprechpartner:innen
Bauleitplanung: Irina Herzberg, Tel: 428 11-6059
Geschäftszimmer: Tel: 428 11-6014