Durch geänderte Gesetze und Verordnungen in Folge nationaler und internationaler Vereinbarungen hat zunehmend der Biotop- und Artenschutz an Bedeutung gewonnen:
Biotopschutz
Seltene und gefährdete Lebensräume (Biotope) sind nach § 30 BNatSchG und § 14 Hamburgisches Bundesnaturschutz-Ausführungsgesetz (HmbBNatSchAG) bei deren Feststellung unmittelbar gesetzlich geschützt.
Zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen z.B.
- Naturnahe Binnengewässer mit ihren Uferzonen,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Feucht- und Nassgrünland,
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder,
- Heiden, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte sowie Trockenrasen,
- Feldgehölze sowie
- Knicks und Feldhecken.
Artenschutz
Über den allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG hinaus, muss bei allen Vorhaben und Planungen der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten beachtet werden.
Bei dem Abriss oder Sanierung von Gebäuden muss beispielsweise berücksichtigt werden, dass hierbei keine Brutstätten oder Quartiere von Mauerseglern, Rauch- oder Mehlschwalben, Fledermäusen oder Sperlingen zerstört werden. Hier können Sie sich die Broschüre für "Energetische Sanierung – Fortschritt für Klimaschutz und Artenschutz" als pdf-Dokument herunterladen.
Im Rahmen der Neubebauung von Flächen muss neben dem Biotopschutz (Haben sich hier gesetzlich geschützte Biotope entwickelt?) auch auf den besonderen Artenschutz geachtet werden (Sind hier besonders geschützte Tierarten wie Fledermäuse, seltene Vogelarten, Eidechsen oder Lurche sowie seltene Insekten zu erwarten?). Ein weiteres, immer wieder aktuelles Artenschutz-Thema sind die alljährlichen Amphibienwanderungen z.B. am Falkensteiner Ufer. Nach Zählungen des örtlichen Naturschutzbundes wandern hier alljährlich im März ca. 3000 Erdkröten über die Straße Falkensteiner Ufer in ein ehemaliges Filterbecken des historischen Wasserwerks an der Elbe. Dieses ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand die größte Erdkrötenpopulation in Hamburg. Da alle Amphibien und Reptilien besonders geschützt sind, sind auch hier sinnvolle Schutz- und Hilfsmaßnahmen zu entwickeln.
Der Kiebitz als Patentier des Bezirks Altona
Im Jahr 2008 fand die UN-Naturschutzkonferenz in Deutschland statt. Aus diesem Anlass wurde in Hamburg eine Strategie zum Erhalt der Biologischen Vielfalt entwickelt. Dabei übernahmen die sieben Hamburger Bezirke jeweils die Patenschaft für eine Art oder einen Lebensraum. Der Bezirk Altona hat sich dafür den Kiebitz ausgewählt. Mit dieser Wahl wurde für den Bezirk ein Vogel in den Mittelpunkt gestellt, der auch heute noch ein Charaktervogel der Feldmarken im Hamburger Westen ist. Der Kiebitz gilt in ganz Hamburg inzwischen als „stark gefährdet“ und zeigt starke Bestandseinbußen. Der Bezirk Altona will für diesen Vogel eine besondere Verantwortung übernehmen und berücksichtigt die Lebensraumansprüche dieses Vogels beispielsweise bei der Entwicklungsplanung für die beiden verbliebenen offenen Feldmarken in Altona: Die Rissen-Sülldorfer Feldmark und die Osdorfer Feldmark. Im Jahr 2010 wurde im Bezirk Altona eine vollständige Bestandserfassung durchgeführt.
Zunehmend sucht die Art Ersatzlebensräume auf Sonderstandorten wie Ackerflächen oder innerstädtischen Brachen auf.