Städtebauliche Erhaltungsverordnung
Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.
Der Bezirk Altona hat eine hohe Dichte an Baudenkmälern. Neben dem Denkmalschutz ist die städtebauliche Erhaltungsverordnung ein wichtiges Instrument, um das charakteristische Stadtbild des Bezirks Altona in seiner Qualität zu erhalten und mitzugestalten.
Weitere Informationen: Städtebauliche Erhaltungsverordnung
Soziale Erhaltungsverordnungen
Das mit diesen Verordnungen angestrebte Ziel ist es in bestimmten, von hohem Veränderungsdruck betroffenen Gebieten die vorhandene Struktur der Wohnbevölkerung zu schützen. So werden Nutzungsänderungen, bauliche Maßnahmen sowie Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig.
Zu den baulichen Maßnahmen zählen zum Beispiel alle Abrisse/Teilabrisse mit dem Ziel einer Neubebauung oder Änderungen von Wohnungsgrößen sowie sogenannte Luxusmodernisierungen. Bauliche Maßnahmen werden aber nicht grundsätzlich unterbunden. Die Durchführung baulicher Maßnahmen ohne Genehmigung kann im Gebiet einer Sozialen Erhaltungsverordnung mit einem Bußgeld belegt werden.
Weitere Informationen: Soziale Erhaltungsverordnungen in Altona