Städtebauliche Strukturen

Erhaltungsverordnungen

Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes. Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine gründerzeitliche Bebauung, durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur ausdrücken. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.

Der Bezirk Altona hat eine hohe Dichte an Baudenkmälern. Neben dem Denkmalschutz ist die städtebauliche Erhaltungsverordnung ein wichtiges Instrument, um das charakteristische Stadtbild des Bezirks Altona  in seiner Qualität zu erhalten und mitzugestalten.

Weitere Informationen: Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Sabine Hilfert

Soziale Erhaltungsverordnungen

Das mit diesen Verordnungen angestrebte Ziel ist es in bestimmten, von hohem Veränderungsdruck betroffenen Gebieten die vorhandene Struktur der Wohnbevölkerung zu schützen. So werden Nutzungsänderungen, bauliche Maßnahmen sowie Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig.

Zu den baulichen Maßnahmen zählen zum Beispiel alle Abrisse/Teilabrisse mit dem Ziel einer Neubebauung oder Änderungen von Wohnungsgrößen sowie sogenannte Luxusmodernisierungen. Bauliche Maßnahmen werden aber nicht grundsätzlich unterbunden. Die Durchführung baulicher Maßnahmen ohne Genehmigung kann im Gebiet einer Sozialen Erhaltungsverordnung mit einem Bußgeld belegt werden.

Weitere Informationen: Soziale Erhaltungsverordnungen in Altona

Karte SozErhVO
Bezirksamt Altona, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Zum Weiterlesen

Baustelle eines Gebäudes mit Baukran und Gerüst am Gebäude
IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Aktuelle Beteiligungsverfahren im Bezirk Altona

Zugunsten des Wohnungsbaus erlauben die gesetzlichen Neuerungen des Baugesetzbuches, unter bestimmten Voraussetzungen, von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne zeitaufwändige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen.

Lageplan mit roter Markierung des Gebiets
ALKIS, Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2026
Bebauungsplanentwurf

Iserbrook 29 / Sülldorf 27 „Nördlich Sülldorfer Landstraße“

Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Iserbrook.

Lageplan des Bebauungsplans Osdorf 50
Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Bebauungsplan

Bebauungsplanentwurf Osdorf 50

Plangebiet Das Plangebiet ist im Bezirk Altona im Stadtteil Osdorf (Ortsteil 221) gelegen. Begrenzt wird es im Süden durch die Straße Blomkamp, im Westen durch die Flurstücke 6604, 6605, 1565, 1555 der Gemarkung Osdorf , im Norden durch die Straße Rugenbarg und im Osten durch das Gelände der...