In Hamburg besteht eine solche Genehmigungspflicht stadtweit seit dem 13. November 2021 gemäß der Verordnung des Hamburger Senats über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohnungseigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2025. Sie können die Verordnung in unserem Download-Bereich finden.
Die Genehmigungspflicht bezieht sich auf Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen und soll dazu beitragen, Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen und Spekulationen mit Wohnraum einzudämmen. Besondere Interessen der Eigentümer*innen werden dadurch gewahrt, dass die Genehmigung in bestimmten Ausnahmefällen erteilt werden muss.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Grundbuchamt bei Bestandswohngebäuden die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nur dann in das Grundbuch eintragen darf, wenn ihm ein Nachweis über die Genehmigung oder das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht vorgelegt wird. Nachweise darüber werden in der Regel in den örtlich zuständigen Bezirksämtern ausgestellt und müssen dort beantragt werden.
Achtung: In Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB greift bei 1-5 Wohnungen die Genehmigungspflicht nach § 172 BauGB (siehe Soziale Erhaltungsverordnungen im Bezirk Altona).
Möchten Sie für ein Vorhaben im Bezirk Altona einen Antrag stellen, finden Sie hierzu in unserem Download-Bereich ein Antragsformular. Welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen, können Sie aus unseren Infoblättern entnehmen. Senden Sie Ihren Antrag bitte postalisch an folgende Adresse:
Bezirksamt Altona
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Integrierte Stadtteilentwicklung
Jessenstraße 4
22767 Hamburg
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativattestes Gebühren gemäß der Baugebührenordnung zu erheben sind, diese bemessen sich nach dem Zeitaufwand.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Bei konkreten Fragen zu geplanten Maßnahmen können Sie sich an uns wenden:
sozialeerhaltungsverordnung@altona.hamburg.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Meike Böttcher, Telefon: 040 42811 3051
Mail: meike.boettcher@altona.hamburg.de
Martina Michalzik, Telefon: 040 42811 2385
Mail: martina.michalzik@altona.hamburg.de
In unserem Download-Bereich finden Sie neben einem Vordruck für ein Antragsformular weitere Hinweise zu den Genehmigungsanforderungen sowie Informationen zu dem Genehmigungsverfahren nach § 250 BauGB.