Die Landschaftsplanung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt und dient der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Grundsätze, Inhalte und Aufgaben sowie Planungsebenen werden seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz ausgeführt. Hamburg hat hierzu 2010 ein Ausführungsgesetz (HmbBNatschAG) mit weiteren Ausdifferenzierungen beschlossen.
Zu den Kernaufgaben der Landschaftsplanung gehören
- die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen und als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere sowie
- die Erhaltung und Verbesserung des Landschaftsbildes und der Qualität von Böden, Wasser, Luft und Klima.
Landschaftsplanung bezieht sich dabei nicht nur auf die freie Landschaft, sondern bindet auch baulich geprägte Landschaftsteile wie zum Beispiel städtische Wohnbereiche und Gewerbegebiete mit ein.
Zielsetzungen und Vorgaben der Landschaftsplanung
Die groben Zielsetzungen für die Landschaftsplanung in Hamburg werden im Landschaftsprogramm dargestellt, welches durch die Hamburgische Bürgerschaft 1997 beschlossen wurde.
Ziel der Landschaftsplanung für städtisch geprägte Bereiche ist beispielsweise die Sicherung und bessere Verknüpfung von Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen zu einem „grünen Netz“. Dies geschieht durch breite Grünzüge oder schmalere Grünverbindungen. So wird ermöglicht, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Gleichzeitig ist das grüne Netz auch ein wichtiger Teil des Biotopverbundsystems. Mehr zum Thema "Das Grüne Netz"
Die Abteilung Landschaftsplanung erarbeitet die notwendigen, örtlich angemessenen landschaftsplanerischen (Grün-) Festsetzungen für die Bebauungspläne. In der Begründung zu einem Bebauungsplan bildet der von der Landschaftsplanung erstellte Umweltbericht mit seiner Darstellung der zu erwartenden Umweltauswirkungen und der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen der Schutzgüter einen wesentlichen Baustein.
Auch für projektbezogene Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, sind landschaftsplanerische Inhalte zu erarbeiten, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im größtmöglichen Maße zu vermeiden oder für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Eine Sammlung der aktuellen Gesetze und Verordnungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege findet sich unter: Gesetze und Verordnungen im Naturschutz
Regionalpark Wedeler Au
Über die gesetzlich vorgesehenen Planungen und Maßnahmen hinaus engagiert sich das Bezirksamt Altona aktiv am länderübergreifenden Regionalpark Wedeler Au.
Dieser erste Regionalpark im Hamburger Raum soll die Naherholungsqualitäten im Westen Hamburgs fördern und zum Schutz und zur Weiterentwicklung von Natur und Landschaft beitragen.
Der Regionalpark Wedeler Au umfasst mit 12.000 Hektar eine vielfältige Landschaft im Westen Hamburgs mit Binnendünen und Marschen, Mooren und Wäldern sowie Flächen der Land- und Baumschulwirtschaft. Namensgeberin und verbindendes Element ist die Wedeler Au, die das Gebiet von Osten nach Westen durchfließt. Der Regionalpark Wedeler Au ist eine freiwillige, länderübergreifende Kooperation der Städte und Gemeinden Wedel, Holm, Hetlingen, Heist, Appen, Halstenbek, Pinneberg und Schenefeld sowie des Bezirks Hamburg Altona.
Der Altonaer Teil des Regionalparks ist geprägt durch die Knick- und Wiesenlandschaft der Rissen-Sülldorfer und Osdorfer Feldmark, den Forst Klövensteen mit dem Wildgehege sowie die Landschaftsparks am Hohen Elbufer. Hierzu zählen beispielsweise der Römische Garten und der Sven-Simon-Park mit dem Landhaus Michaelsen. Die Bauhaus-Villa zählt zu den Pionierbauten moderner Architektur in Deutschland. Das Naturschutzgebiet Wittenbergen bietet wunderschöne Heideflächen, Kratteichen sowie offene Binnendünen. Auf den regelmäßig überfluteten Elbwiesen unterhalb der Geestkante blüht im April der größte Hamburger Bestand an Schachbrettblumen. Ganz in der Nähe lädt der letzte Hamburger Naturstrand zum Spaziergang und Verweilen ein.
Ziel des Regionalparks ist es, die Natur und die Kulturlandschaft zu erhalten und für die Naherholung und das Naturerleben zu entwickeln. Ausgeschilderte Radrouten, Wander- und Laufstrecken präsentieren die schönsten Ecken des Parks. Grüne Verbindungen fördern nicht nur die Erholung für Einwohner und Gäste, als Biotopverbund sichern sie wildlebenden Tieren und Pflanzen das Überleben.
In Zusammenarbeit mit dem Regionalpark bietet das Bezirksamt Altona auch verschiedene Führungen zum Thema Waldbäume und essbare Pflanzen an.