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Bebauungsplanverfahren

Der Weg zum gültigen Planrecht

Mit dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb startete das Planungsverfahren im Januar 2017. Der Siegerentwurf wurde die Grundlage für die weitere Planung: Im Bebauungsplan, der derzeit erarbeitet wird, wird das Planrecht geschaffen – ohne das können keine Bauanträge für das Holstenareal eingereicht und keine Baugenehmigungen erteilt werden. Parallel dazu wird ein städtebaulicher Vertrag ausgehandelt.

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ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Planzeichnung und der dazugehörige Verordnungstext mit Begründung, der Städtebauliche Vertrag sowie sämtlich Fachgutachten, die im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanverfahrens erstellt worden sind, wurden vom 23. November 2021 bis 23. Dezember 2021 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Altona öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der Auslegung hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf sowie alle weiteren Unterlagen einzusehen und sich erläutern zu lassen. Sie konnten eine Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

Alle Stellungnahmen werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit den Trägern öffentlicher Belange (u.a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abgewogen und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Führt die Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme zu wesentlichen Änderungen des Plans, kann eine erneute Öffentliche Auslegung erforderlich werden. Ist dies nicht der Fall und trägt der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona die Inhalte des Bebauungsplanes mit, wird der Entwurf mit den vorgebrachten Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bürger/-innen, die im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten nach Inkrafttreten des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Prüfergebnis ihrer Stellungnahmen.

Parallel dazu haben das Bezirksamt Altona und der Eigentümer nach intensiven Verhandlungen einen Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag erstellt. Mit diesem städtebaulichen Vertrag werden, ergänzend zum Bebauungsplan, grundlegende Aspekte für die Entwicklung des neuen Quartiers festgelegt. So umfasst der Vertrag u.a. Regelungen zum Wohnen und zu Wohnformen, zur Mobilität und Energieversorgung, zu ökologischen Standards, zu Einrichtungen des Gemeinwesens, wie Schule, Kitas und dem Quartierszentrum, und vieles mehr. Dieser Entwurf inklusive sämtlicher dazugehöriger Anlagen wird ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Haben Sie weitere Fragen, dann wenden Sie sich bitte an das:
Bezirksamt Altona
Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Abteilung Projektgruppe Holsten Quartier:                    
Herr Marx                                                                             
Tel.: 040-42811-6020                                                            
christian.marx@altona.hamburg.de

Herr Koschützke
Tel.: 040-42811-6018
torsten.koschuetzke@altona.hamburg.de

Hintergrund

Der Bebauungsplan legt rechtsverbindlich fest, wie das neue Quartier einmal aussehen soll. Er regelt unter anderem, wo Straßen und Grünflächen entstehen, wo welche Nutzungen angesiedelt werden und wie hoch gebaut werden darf. Das Bebauungsplanverfahren für das Holstenareal startete nach der Überarbeitung des städtebaulich freiraumplanerischen Entwurfs aus dem Wettbewerbsverfahren zum Funktionsplan. Teil des Bebauungsplanverfahrens ist die Erarbeitung von diversen Fachgutachten, die Fragen zum Artenschutz, zum Baumerhalt, zur Lärmproblematik, zu Luftschadstoffen, zur Verschattungssituation, zur Erschütterungsproblematik durch die Bahnanlagen, zu Altlasten, zum Verkehr, zur Mobilität etc. behandeln. Über folgenden Link können Sie Gutachten und sonstige Untersuchungen abrufen, die im Rahmen des Projektes durchgeführt wurden: Downloadbereich „Gutachten und sonstige Untersuchungen“

Parallel zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Bezirk Altona und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ausgehandelt. Mit diesem Vertrag einigen sich beide Vertragspartner auf die inhaltlichen, finanziellen und rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung, die nicht in einem Bebauungsplan geregelt werden können. Hierzu gehören Fragen nach dem Mix an Wohnen und Gewerbe, nach verschiedenen Wohnformen und Wohnungsangeboten (u.a. geförderter Wohnungsbau, Baugemeinschaften etc.), dem Bau öffentlicher Nutzungen (Schule, Park etc.) und vieles mehr.

Der städtebauliche Vertrag muss geschlossen werden, bevor das Bezirks­amt mit dem Bebauungsplan das neue Baurecht schafft – somit können die Investoren erst dann Bauanträge einreichen, wenn sie sich zuvor mit dem Bezirk auf die Ziele der Entwicklung geeinigt haben. Mehr dazu hier: Die Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrags im Überblick

Die Holsten-Brauerei hat bis Ende 2019 ihren neuen Standort im Bezirk Harburg in Betrieb genommen, so dass ab Ende 2020 auf dem Areal an der Holstenstraße erste Abbruchmaßnahmen begonnen haben.

Bebauungsplanentwurf
Altona Nord 28 - Holsten-Quartier

Bebauungsplanentwurf Altona-Nord 28 - Holsten-Quartier

Der Ablauf des Bebauungsplanverfahrens im Überblick


seit 2018:
Überarbeitung des Siegerentwurfs aus dem Wettbewerbsverfahren zum Funktionsplan (im Download Stand Juli 2020)

ab 2019:
Beteiligungsveranstaltungen

in der weiteren Planungsphase (z.B. Beteiligung an hochbaulichen Wettbewerben, an den Planungen zur Erweiterung der Theodor-Haubach-Schule, Veranstaltungen im Vorwege der öffentlichen Auslegung, Informationen zum Städtebaulichen Vertrag, Gestaltung der öffentlicher Parkanlage)

Ausarbeitung des Bebauungsplans

Öffentliche Plandiskussion
Nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist eine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) durchzuführen. Diese fand am 6. November 2019 im Kollegiensaal des Altonaer Rathauses statt. Auf der ÖPD hatte die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über das gesamte Verfahren zur Entwicklung des Holstenareals zu informieren. Während einer Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Altona wurde der Öffentlichkeit der Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes erläutert. Es bestand die Möglichkeit, zu den für das Holstenareal entwickelten Zielsetzungen Anregungen und Bedenken abzugeben. Im Vorwege der öffentlichen Plandiskussion fand eine Dialogwerkstatt statt, auf der die Öffentlichkeit auf die Plandiskussion vorbereitet wurde.

Abstimmung des
Bebauungsplanentwurfes

mit den Trägern öffentlicher Belange
Nach der Öffentlichen Plandiskussion werden die geäußerten Anregungen und Bedenken ausgewertet. Der Bebauungsplan-Entwurf wird weiter ausgearbeitet und unter Beteiligung der Behörden und sonstiger sogenannter Träger öffentlicher Belange beraten und abgestimmt. Diese Abstimmung findet ab August/September 2020 statt.

Öffentliche Auslegung
des Bebauungsplans
Für die Dauer eines Monats wird der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung, Verordnungstext sowie Begründungstext) öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen einzureichen. Anregungen, Einwände und Bedenken können auch mündlich zum Diktat abgegeben werden.

Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Beschluss des Bebauungsplans (Planbild, Verordnungstext und Begründung)
nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags – hierdurch werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung geschaffen

Der Städtebauliche Vertrag


ab 2019: Vertragsverhandlungen
zwischen dem Eigentümer und dem Bezirk Altona, um die Ziele der Entwicklung in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren

Abschluss des städtebaulichen Vertrags. Erst danach wird der Bezirk das Baurecht schaffen

Die wesentlichen inhaltlichen Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrags werden öffentlich vorgestellt.

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