Milieuschutz

Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Der Bezirk Altona hat eine hohe Dichte an Baudenkmälern. Neben dem Denkmalschutz ist die städtebauliche Erhaltungsverordnung ein wichtiges Instrument, um das charakteristische Stadtbild des Bezirks Altona  in seiner Qualität zu erhalten und mitzugestalten.

Eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung sichert den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes.

Diese Eigenart kann sich zum Beispiel durch eine homogene Bebauung mit gemeinsamer Entstehungszeit ausdrücken, z.B. Gründerzeit, Heimatstil, fünfziger Jahre etc., durch klassische Vorgartenbereiche oder eine besondere städtebauliche Struktur wie Villenstruktur, Zeilenbauten, Reihenhäuser, Doppelhäuser etc. mit verbindenden ortsbildprägenden Merkmalen z.B. hinsichtlich Kubatur, Dachform, Fassadenmaterial, Detailausprägung. Je nach Erhaltungsverordnung sind die Charakteristika der Gebiete unterschiedlich. Ihre Besonderheiten können in den jeweiligen Begründungen zur Verordnung nachgelesen werden.

Für alle Erhaltungsgebiete gilt, dass der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen gemäß § 172 Abs.1 Satz Nr. 1 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) einer gesonderten Genehmigung bedarf – auch, wenn das geltende Planrecht diese Vorhaben eigentlich zulassen würde. Dies gilt ebenfalls für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 60 Anlage 2 der Hamburger Bauordnung (HBauO), wie z.B. Stellplätze im Vorgarten. Auch hierfür ist im Bereich einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung eine Genehmigung erforderlich.

Mit der Verordnung wird das Erhaltungsgebiet zunächst nur flächenbezogen festgelegt und die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Veränderungen nach § 172 Absatz 1 BauGB begründet. Ob ein Vorhaben genehmigt werden kann oder die Voraussetzungen für die Versagung einer Genehmigung im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben erfüllt sind, ist erst im Rahmen der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zu prüfen. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren.

Milieuschutz in Altona

Für den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der städtebaulichen Gestalt stehen diverse Schutzinstrumente zur Verfügung.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner:

Abteilungsleiterin Gabriele Göller-Meier
Tel. +49 40 428 11-6019
gabriele.goeller-meier@altona.hamburg.de

Gebiete:
Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Nienstedten
Katrin Borchers
Tel. +49 40 428 11-6145

katrin.borchers1@altona.hamburg.de

Gebiete:
Othmarschen,Groß Flottbek, Osdorf, Lurup
Benjamin Becker
Tel. +49 40 428 11-6026
benjamin.becker@altona.hamburg.de

Gebiete:
Bahrenfeld, Altona-Nord, Ottensen, Altona-Altstadt, Sternschanze
Sophia Neuhaus
Tel. +49 40 428 11-6023
sophia.neuhaus@altona.hamburg.de

Urheber der Bilder im Flyer „Städtebauliche Erhaltungsverordnungen“  
Evers & Küssner | Stadtplaner
Christian Evers & Ulf Küssner PartGmbB
Ferdinand-Beit-Straße 7 b
20099 Hamburg

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Flyer - Städtebauliche Erhaltungsverordnungen Altona

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