Rechtliche Betreuung

Anregungsbogen

Hier können Sie sich den Anregungsbogen herunterladen:

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen zur Anregung einer rechtlichen Betreuerbestellung folgendes:

  • Erfahrungsgemäß benötigt das Betreuungsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichts einige Wochen. Notsituationen des Betroffenen geben Sie daher bitte den zuständigen behördlichen Stellen bekannt oder leiten Sie in akuten Gefahrensituationen geeignete Hilfsmaßnahmen selbst ein!
  • Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung darf erst erfolgen, wenn andere, vorrangige Hilfen nicht ausreichend sind. Bitte prüfen Sie daher vor der Betreuungsanregung, ob alle Möglichkeiten einer vorrangigen Hilfe ausgeschöpft wurden. Nehmen Sie ggf. Kontakt mit der Betreuungsstelle auf, um sich über mögliche vorrangige Hilfen beraten zu lassen.
  • Sollte keine Person aus der Familie oder dem Umfeld als Betreuer zur Verfügung stehen, brauchen Sie keinen Berufsbetreuer vorzuschlagen. Die Auswahl eines Berufsbetreuers nimmt das Gericht selbst vor.
  • Die Anregung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens kann von der anregenden Person oder Stelle nicht zurück genommen werden. Das Amtsgericht muss den Sachverhalt prüfen und entscheidet über den Verlauf des Verfahrens.
  • Sollte sich der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ändern, geben Sie dies bitte dem Gericht bekannt.
  • Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Anregungsbogens den Datenschutz. Es sollten nur für die Betreuungsanregung wichtige Daten eingetragen werden und es sollte, wenn möglich, eine entsprechende Zustimmung durch die betroffene Person eingeholt werden. 

Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht kann Sie in Fragen zur Anregung einer Betreuerbestellung beraten.

Die Anregung einer rechtlichen Betreuerbestellung übersenden Sie an das Amtsgericht/Betreuungsgericht.

Zum Weiterlesen

Grafik einer Person mit einer Denkblase, in der ein Fragezeichen ist
C. Cohen, BSG
Ehrenamt

Werden Sie ehrenamtliche:r Betreuer:in (m, w, d)

Als rechtliche:r Betreuer:in unterstützen Sie Menschen im Alltag, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung wichtige Entscheidungen oder Geschäfte nicht mehr allein tätigen können. Hier finden Sie weitere Informationen.

Grafik: Fragen zur rechtlichen Vorsorge
C. Cohen, BSG
Rund um das Erwachsenenschutzrecht

Überblick

Hier finden Sie die Darstellung der Aufgaben der Betreuungsstelle Hamburg inklusive der Informationsweitergabe zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Grafik eines Buches mit einem Paragraphen-Symbol auf dem Cover
C. Cohen, BSG
Hilfen nach dem Betreuungsgesetz

Das Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei der Kontrolle der Betreuer:innen stärker auf die Wünsche der betreuten Person geachtet.