Die Reform des Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 in Kraft. Wir sind dabei unsere Home Page für Sie zu überarbeiten. Gern stehen wir Ihnen bereits jetzt in unseren Servicezeiten für persönliche, telefonische oder auch online-Beratungen zur Verfügung!
Mein Leben ist selbstbestimmt – Ich sorge vor!
Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Besonders häufig sind Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Hier besteht dann die Möglichkeit, dass ein rechtlicher Vertreter diese Aufgabe übernimmt.
Wichtig zu wissen:
Dass Ehepartner oder Angehörige die rechtliche Vertretung übernehmen, ist in solchen Fällen nicht automatisch geregelt. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich, die sogenannte Vorsorgevollmacht.
In einer Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber festgelegt, wie umfassend ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber vertreten darf.
Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, kann alternativ ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer mit den entsprechenden Aufgabenbereichen betraut werden. In der Regel übernehmen diese Aufgabe Ehe- oder Lebenspartner oder Angehörige. Sind diese nicht vorhanden bzw. geeignet oder ist die Problemlage zu komplex, übernehmen berufliche Betreuer diese Aufgabe.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht ist es einem Menschen möglich, selbstbestimmt im Vorwege eine Person mit Aufgaben zu betrauen. Dies kann zum Beispiel Fragen der Gesundheit und Pflege betreffen oder Fragen bezüglich des Wohn- und Aufenthaltsortes und Fragen der Vermögensangelegenheiten. Die bevollmächtigte Person kann dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr dazu in der Lage ist, stellvertretend für diesen handeln. Diese Person sollte das Vertrauen des Vollmachtgebers genießen, damit im Sinne und zum Wohl des Betroffenen entschieden wird und geäußerte Wünsche beachtet werden.
Rechtliche Betreuung
Sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein, beschließt ein Gericht eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, sofern ein derartiger Bedarf festgestellt wird und keine anderen Hilfen vorhanden sind. Das heißt: Fortan sorgt ein rechtlicher Betreuer dafür, dass im Interesse des Betroffenen entschieden wird. Dabei entstehen Kosten, zum einen für das Gerichtsverfahren, zum anderen für die Tätigkeit des Betreuers.
Kompetent informiert – gut beraten
Die Mitarbeiter der Beratungsstelle informieren und beraten kostenfrei zu allen Fragen rund um das Betreuungsgesetz und zu Vorsorgemöglichkeiten. In unserer Beratung machen wir deutlich, dass das Recht auf Selbstbestimmung und das Wohl und die Wünsche des Betroffenen selbst dann wichtig bleiben, wenn gesundheitliche Gründe jemanden daran hindern, die persönlichen Angelegenheiten selber wahrzunehmen.
Was wir für Sie leisten:
- Wir zeigen Wege auf, wie eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung vermieden werden kann, indem andere Hilfsangebote genutzt werden.
- Wir informieren und beraten über die in Frage kommenden Vorsorgemöglichkeiten und was es im Einzelnen damit auf sich hat: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
- Wir leisten öffentliche Beglaubigungen für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Wissenswertes für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte
Wir klären Bevollmächtigte oder Betreuer detailliert über die gesetzlichen Grundlagen und den daraus entstehenden Aufgaben auf. Bei allen auftretenden Fragen können Sie sich auf unsere fachliche und individuelle Unterstützung verlassen.
Wir bieten Ihnen wertvolle Dienste:
- bei Ihren Rechten und Pflichten als ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter,
- beim Ausüben Ihrer Betreuertätigkeit,
- im Kontakt mit dem Amtsgericht und Behörden,
- bei Konflikten mit dem Betreuten oder dem Vollmachtgeber,
- bei Fragen zur Versorgung des Betreuten /Vollmachtgebers,
- beim Beantragen von Leistungen und bei Genehmigungspflichten sowie
- bei individuellen Anliegen.
In speziellen Einführungsveranstaltungen und zusätzlichen Fortbildungsveranstaltungen machen wir deutlich, welche Rechte und Pflichten ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte im Rahmen ihrer Aufgaben haben.
Hilfreicher Partner für Institutionen
Bei uns sind auch Institutionen an der richtigen Adresse, wenn es um Informationen, Veranstaltungen oder Vorträge zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen oder um eine geplante Kooperation geht.
Unsere Beratungsstelle ist Ihr Ansprechpartner für:
- Informationsmaterial zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und rechtlicher Betreuung,
- Veranstaltungen zur Aufklärung und Information der Öffentlichkeit,
- fachlichen Austausch in Arbeitskreisen und Netzwerken,
- Vorträge zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung,
- Multiplikatoren-Schulungen und
- Vernetzung mit Sozialleistungsträgern und Diensten der Sozialen Arbeit.
Gern stehen wir mit Vorträgen und Fachwissen auch Einrichtungen zur Verfügung und bieten unsere Teilnahme an Fach- und Dienstbesprechungen oder individuell gestalteten Vorträgen und Fachtagen an.
Unsere Servicezeiten für Sie:
Montags und freitags von 9 - 12 Uhr
dienstags und donnerstags 13 - 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
sind wir Ihnen gern behilflich, ob telefonisch oder im persönlichen Gespräch – auf Wunsch auch direkt vor Ort.
Beratungsgespräche oder Beglaubigungen sollten vorher terminlich abgestimmt sein.
Kontakt
Betreuungsstelle Hamburg
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg
Telefon: 040 - 428 63 6070
Fax: 040 - 427 90 25 90
E-Mail: beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de