Aufklärung & Beglaubigung

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Wir beraten und informieren Sie zu den Themen

Unser Service für Institutionen & Kooperationspartner:innen

  • Veranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit
  • Fachlicher Austausch in Arbeitskreisen und Netzwerken
  • Multiplikator:innen-Schulungen
  • Vernetzung mit Sozialleistungsträgern und Diensten der Sozialen Arbeit

Unsere Sprechzeiten für Sie

Montags und freitags: 9:00 – 12:00 Uhr, 
dienstags und donnerstags: 13:00 – 16:00 Uhr 
sowie nach Vereinbarung beraten wir Sie gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch

Tel.: (040) 42863-6070
E-Mail: beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de

Bitte denken Sie daran, mit uns vorab den Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung abzustimmen. Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht befindet sich im Winterhuder Weg 29, im 5. Stockwerk.

Postanschrift
Bezirksamt Altona
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - A/HB
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg

Weitere Informationen

Faltblatt Beratungsstelle

Veröffentlichungen

Informationsveranstaltungen

Amtsgerichte, Betreuungssachen

Zum Weiterlesen

Grafik einer Person mit einer Denkblase, in der ein Fragezeichen ist
C. Cohen, BSG

Ehrenamt Werden Sie ehrenamtliche:r Betreuer:in (m, w, d)

Als rechtliche:r Betreuer:in unterstützen Sie Menschen im Alltag, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung wichtige Entscheidungen oder Geschäfte nicht mehr allein tätigen können. Hier finden Sie weitere Informationen.

Grafik: Fragen zur rechtlichen Vorsorge
C. Cohen, BSG

Rund um das Erwachsenenschutzrecht Überblick

Hier finden Sie die Darstellung der Aufgaben der Betreuungsstelle Hamburg inklusive der Informationsweitergabe zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Grafik eines Buches mit einem Paragraphen-Symbol auf dem Cover
C. Cohen, BSG

Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Das Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei der Kontrolle der Betreuer:innen stärker auf die Wünsche der betreuten Person geachtet.