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Nachweise & Registrierung

Stammbehörde

Berufsbetreuer:innen üben das Amt des rechtlichen Betreuers oder der rechtlichen Betreuerin gewerbsmäßig aus. Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem ihre Eignung vom Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz beurteilt wurde. Als geeignet werden im allgemeinen Personen mit juristischen, sozialen und helfenden Berufen angesehen. 

Rechtliche Betreuer:innen verfügen über besondere Kenntnisse in den Bereichen Sozialpädagogik, Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Behinderung aber auch im Bereich des Rechts (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht etc.) und haben die Bereitschaft zur Fortbildung und Hospitation in den oben genannten Bereichen, sowie zu den Themen Psychische Erkrankungen, Geriatrie und Gerontologie.
Berufsbetreuer:innen haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person für ihn oder sie zu handeln.

Die Möglichkeit für eine ständige Tätigkeit als Berufsbetreuer:in beruht nicht allein auf einer beruflichen Qualifikation, sondern ist zugleich unter Berücksichtigung des Bedarfs der zu betreuenden Personen zu beurteilen.

Weitere Informationen über das Berufsfeld Berufsbetreuung finden Sie u.a. hier:

Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.
https://www.berufsbetreuung.de/
Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.
http://www.bvfbev.de
Online-Lexikon Betreuungsrecht
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Hauptseite
Betreuungsgerichtstag e.V.
http://www.bgt-ev.de​​​​​​​

Die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 trat das neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Kernziel der Reform war es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen deutlich zu stärken und die Qualität der gesetzlichen Betreuung nachhaltig zu verbessern. Mit dem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wurden die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer:innen sowie von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen umfassend neu geregelt. Die Reform förderte zudem eine bessere Vernetzung und Unterstützung aller Beteiligten, um eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen.

Hinweis zum Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer:innen

Seit dem 01.01.2023 haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer zuständigen Stammbehörde als Berufsbetreuer:in zu registrieren. Bitte verwenden Sie hierfür die bereitgestellten Antragsformulare und Erklärungen.

Sie können Ihren Antrag entweder per Post an die Betreuungsstelle senden oder per E-Mail an berufsbetreuung@altona.hamburg.de.

Alternativ steht Ihnen der Onlinedienst für Berufsbetreuer:innen (m/w/d) zur Verfügung, über den Sie Ihren Antrag auf Registrierung stellen, Änderungen Ihrer bestehenden Tätigkeit mitteilen oder erforderliche Nachweise hochladen können. Ihr Antrag wird erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet. Aufgrund des voraussichtlich hohen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von drei Monaten abzusehen.

Anträge und Erklärungen

Bitte laden Sie die Anträge runter, wenn Sie diese am PC oder Laptop bearbeiten möchten. Die Onlineversion ist nicht für die Bearbeitung freigegeben.

Informationsschreiben und Mustervorlagen

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als selbstständige:r Berufsbetreuer:in?

Dann laden wir Sie herzlich zu unserer kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema „Selbstständige Berufsbetreuung“ ein.

In dieser Präsenzveranstaltung erhalten Sie einen ersten Einblick in das vielseitige Tätigkeitsfeld der Berufsbetreuung und erfahren mehr über das Registrierungsverfahren gemäß dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Die Veranstaltung findet regelmäßig in unseren Räumlichkeiten im Winterhuder Weg 29, 5. OG, 22085 Hamburg statt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter berufsbetreuung@altona.hamburg.de.

FAQs zur Betreuungsrechtsreform

IMAGO / Panthermedia

FAQ zur Betreuungsrechtsreform

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zur Betreuungsrechtreform ab 01.01.2023 auf einen Blick für Sie zusammengestellt.

Kontakt

Bezirksamt Altona
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz - A/HB
Fachstelle Berufsbetreuung