Berufsbetreuer:innen werden vom Betreuungsgericht bestellt und vertreten die Interessen ihrer Klient:innen in genau festgelegten Aufgabenkreisen – zum Beispiel in Fragen der Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten. Die Wünsche der Betreuten stehen für Sie an erster Stelle. Pflegerische oder alltägliche Assistenzleistungen gehören nicht zu Ihren Aufgaben. Sind diese notwendig, organisieren Sie diese.
Sie üben die Tätigkeit als Berufsbetreuer:in selbstständig aus. Das bedeutet, Sie entscheiden eigenverantwortlich, wie viele Betreuungen Sie übernehmen und wie Sie Ihre Arbeitszeit gestalten. Dadurch eignet sich die Tätigkeit sowohl als Haupterwerb als auch als Nebentätigkeit. Ihre Vergütung erfolgt nach gesetzlich festgelegten Sätzen. Für den überwiegenden Teil der Betreuten in Hamburg wird die Vergütung für die rechtliche Betreuung vom Staat übernommen, sodass Sie als Berufsbetreuer:in eine verlässliche Entlohnung Ihrer Arbeit erwarten können.
Einstufung in die Vergütungstabelle
Voraussetzungen für die Registrierung als Berufsbetreuer:in
Zur Sicherstellung der Qualität der Betreuung ist die Ausübung der beruflichen rechtlichen Betreuung seit der letzten Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 an gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen geknüpft. Um als Berufsbetreuer:in registriert werden zu können, müssen Sie gemäß dem Betreuungsorganisationsgesetz und der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung) folgende Anforderungen erfüllen:
Persönliche Eignung
Berufsbetreuer:innen benötigen eine wertschätzende, respektvolle und empathische Grundhaltung gegenüber den betreuten Personen. Sie müssen in der Lage sein, die Wünsche und Bedürfnisse der Klient:innen in den Mittelpunkt zu stellen und sie zur Selbstbestimmung zu ermutigen. Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein hohes Maß an Integrität sind unerlässlich.
Zuverlässigkeit
Sie sind zuverlässig. Gesetzliche Regelbeispiele für fehlende Zuverlässigkeit sind etwa einschlägige Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Sachkundenachweis
Für Volljurist:innen sowie Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen mit einem entsprechend abgeschlossenen Studium gilt die Sachkunde als vollständig nachgewiesen.
Personen mit anderen beruflichen Hintergründen müssen die erforderlichen Kenntnisse in den betreuungsrelevanten rechtlichen, medizinischen, kommunikativen und sozialen Fragen gesondert nachweisen. Sofern bereits eine einschlägige Ausbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen wird, kann die Betreuungsbehörde dies als Teil der Sachkunde anerkennen. Sie können beantragen, dass die Betreuungsbehörde bereits vor Einleitung des Registrierungsverfahrens durch einen gesonderten Bescheid entscheidet, ob und inwieweit Ihre Qualifikationen als Sachkundenachweis anerkannt werden. Die Sachkunde kann im Übrigen durch den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs nachgewiesen werden. Die Lehrgänge umfassen u. a. das Betreuungsrecht, Sozialrecht, Kommunikation, Vermögenssorge und Gesundheitsfürsorge. Die Kosten für den Nachweis der Sachkunde variieren je nach Anbieter, Lehrgangstyp (Vollzeit/berufsbegleitend bzw. Präsenz/Online/Hybrid) und erforderlichem Schulungsumfang. Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit übernehmen unter Umständen die Lehrgangskosten oder einen Teil hiervon, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Antrag § 7 Absatz 4 und 5 BtRegV - Anerkennung der Sachkunde
Berufshaftpflichtversicherung
Zur Absicherung der eigenen Tätigkeit ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Prüfung aller Voraussetzungen erfolgt individuell durch die zuständige Betreuungsbehörde.
Verfahrenshinweise zur Registrierung
Die Registrierung erfolgt für in Hamburg wohnende bzw. geschäftsansässige Interessenten bei dem zentral für alle Hamburger Bezirke als Betreuungsbehörde zuständigen Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz beim Bezirksamt Altona. Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag § 7 Absatz 4 und 5 BtRegV – Anerkennung der Sachkunde
- Antrag Registrierung für neue Betreuer:innen
- Erklärung Registrierung in den letzten drei Jahren
- Erklärung (geplanter) zeitlicher Umfang und (geplante) Organisationsstruktur
- Erklärung Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Für Vereinsbetreuer:innen: Erklärung Betreuungsverein
Bitte laden Sie die Anträge herunter, wenn Sie diese am PC oder Laptop bearbeiten möchten. Die Onlineversion ist nicht zur Bearbeitung freigegeben.
Sie können Ihren Antrag entweder per Post an das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz oder per E-Mail an berufsbetreuung@altona.hamburg.de senden.
Alternativ steht Ihnen der Onlinedienst für Berufsbetreuer:innen zur Verfügung, über den Sie Ihren Antrag auf Registrierung stellen, Änderungen Ihrer bestehenden Tätigkeit mitteilen oder erforderliche Nachweise hochladen können.
Ihr Antrag wird erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand vor Ablauf der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von drei Monaten abzusehen.
Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen
Wir bieten regelmäßig kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema „Selbstständige Berufsbetreuung“ an. In dieser Präsenzveranstaltung erhalten Sie einen ersten Einblick in das vielseitige Tätigkeitsfeld der Berufsbetreuung und erfahren mehr über das Registrierungsverfahren. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Betreuungsbehörde im Winterhuder Weg 29-31, 22085 Hamburg statt. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter berufsbetreuung@altona.hamburg.de.
Ausführliche Informationen zum Betreuungswesen einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen und zu den Details der Tätigkeit finden Sie auch auf den folgenden Seiten sowie in den zum Download bereitgestellten Unterlagen:
- Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.
- Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.
- Online-Lexikon Betreuungsrecht
- Betreuungsgerichtstag e.V.
- Betreuerregistrierungsverordnung
- Betreuungsorganisationsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 1814 ff.)
- Mustergliederung Jahresbericht
- Einstufung in die Vergütungstabelle
- Beschreibung der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz