Hilfen nach dem Betreuungsgesetz

Das Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023

Ein Betreuer oder eine Betreuerin kann nur bestellt werden, wenn die betroffene, volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten braucht. Das umfasst körperliche und psychische Krankheiten, wie Demenz, Hirnverletzungen, Abhängigkeit oder Persönlichkeitsstörungen. Auch angeborene oder frühkindliche, geistige Behinderungen zählen dazu. Körperliche Behinderungen, die die Fähigkeit zur rechtlichen Vertretung stark einschränken, können ebenfalls Grund für eine Betreuung sein, zum Beispiel bei andauernder Bewegungsunfähigkeit.

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei der Kontrolle der Betreuer:innen stärker auf die Wünsche der betreuten Person geachtet. Das Gericht muss sicherstellen, dass die Betreuung sich an diesen Wünschen orientiert. Dafür sind klare Berichte von Betreuer:innen notwendig, die dem Gericht Einblick in die Lebenssituation und die Wünsche der betreuten Person geben. Wenn das Gericht den Eindruck hat, dass die Wünsche nicht beachtet werden, muss die betreute Person persönlich angehört werden. Besonders wichtig ist unter Anderem der Schutz des persönlichen Wohnraums: Die Betreuungsperson darf zum Beispiel die Wohnung nur aufgeben, wenn die betreute Person dies will. Wenn der Wunsch von Anderen ausgeht, muss dem Gericht die Meinung der betreuten Person mitgeteilt werden, damit das Gericht prüfen kann, ob alles auch im Sinne der betreuten Person geschieht. Die Betreuungsperson soll die Wünsche der betreuten Person in den Mittelpunkt stellen und sie so unterstützen, dass sie ihr Leben nach ihren Vorstellungen gestalten kann. Er oder sie darf nur dann eingreifen, wenn es wirklich notwendig ist und grundsätzlich keine eigenmächtigen Entscheidungen gegen den Willen der Person treffen. 

Die Betreuungsperson muss regelmäßig Kontakt zur betreuten Person haben, um ihre Wünsche und Vorstellungen zu kennen. Diese Wünsche sind bei der Betreuung zu berücksichtigen und bei Entscheidungen zu respektieren. Auch bei der Auswahl des Betreuers/ der Betreuerin soll der Wunsch der betreuten Person beachtet werden.

Seit dem Jahr 2023 müssen alle beruflichen Betreuer:innen in Deutschland bei der Betreuungsbehörde registriert sein, um vom Gericht bestellt werden zu können und eine Vergütung zu erhalten. Die Registrierung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen: Erforderlich sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, Nachweise von Fachwissen und eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.000 EUR Deckungssumme pro Schaden und 1.000.000 EUR im Jahr. Das geforderte Fachwissen umfasst Kenntnisse im Betreuungsrecht, insbesondere der Personen- und Vermögenssorge, Kenntnisse im Sozialrecht sowie kommunikative Fähigkeiten und die Motivation unterstützend bei Entscheidungsfindungen mitzuwirken. Damit soll die Qualität der Betreuung verbessert werden. Die Registrierungsgebühr für Berufsbetreuende beträgt 200 EUR. 

Das neue Betreuungsrecht bietet auch ehrenamtlichen Betreuer:innen intensivere Unterstützung. Diese können mit einem Hamburger Betreuungsverein eine Vereinbarung abschließen, um in ihrem Ehrenamt begleitet zu werden. Die Betreuungsvereine helfen auch dabei, ehrenamtliche Betreuer:innen zu gewinnen, sie einzuarbeiten und weiterzubilden. Ehrenamtliche Betreuer:innen ohne familiäre Beziehung zur betreuten Person brauchen eine solche Vereinbarung, um bestellt zu werden. Bei Familienangehörigen oder bekannten/befreundeten Menschen ist die Vereinbarung ebenfalls möglich und sinnvoll, damit sie bei Bedarf professionelle Unterstützung erhalten.

Weitere Informationen

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

FAQ’s Ehrenamtliche Betreuung

Beratung und Information für Berufsbetreuer:innen

Betreuungsgerichtshilfe

Betreuungsrecht

Anregungsbogen

Zum Weiterlesen

Betreuungsverfügung
C. Cohen, BSG
Sachverhaltsfeststellung

Betreuungsgerichtshilfe

Hier haben wir für Sie die Aufgaben der Betreuungsstelle sowie Adressen und Kontaktmöglichkeiten des Fachamtes zusammengestellt.

Grafik: Fragen zur rechtlichen Vorsorge
C. Cohen, BSG
Rund um das Erwachsenenschutzrecht

Überblick

Hier finden Sie die Darstellung der Aufgaben der Betreuungsstelle Hamburg inklusive der Informationsweitergabe zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Titelseite der Broschüre "Wegweiser Betreuungsrecht"
www.bfoe-hh.de
Rechtliche Betreuung

Wegweiser Betreuungsrecht

Diese Broschüre informiert Sie über die Aufgaben von Menschen, die eine rechtliche Betreuung übernehmen und das Betreuungsverfahren.