Eine rechtliche Betreuung kann im Rahmen eines Ehrenamtes erfolgen und wird mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung vergütet. Das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz schlägt dem zuständigen Amtsgericht geeignete Betreuerinnen und Betreuer vor, die dann vom Gericht bestellt werden.
Durch das Ehrenamt können Sie Ihre sozialen Kompetenzen für einen gesellschaftlich wichtigen Zweck einsetzen und sich zugleich für hilfsbedürftige Menschen engagieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Broschüre „Wegweiser Betreuungsrecht“ der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Häufige Fragen und Antworten: FAQ Ehrenamtliche Betreuer
Wir bieten auch regelmäßig kostenfreie Veranstaltungen rund um das Thema Betreuungsrecht an.