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Vorsorgemöglichkeit

FAQ Betreuungsverfügung

Hier erhalten Sie Informationen zur Erstellung einer Betreu­ungs­verfüg­ung. In einer Betreuungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche bezüglich einer einzurichtenden Betreuung fest. Das Gericht prüft, ob und wie diese umgesetzt werden.

FAQ Betreuungsverfügung

Zunächst prüft das Gericht, ob es im verwandtschaftlichen Umfeld oder im Freundeskreis eine Person gibt, die die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen würde. Wenn nicht, bestellt das Gericht eine fremde Person, die die Betreuung ehrenamtlich oder beruflich führen wird. Wenn Sie auf die Betreuungsverfügung verzichten, werden Ihre Wünsche und Vorstellungen bezogen auf Ihre Lebensgestaltung im Alter oder bei Krankheit nicht mitgeteilt. Die betreuende Person, die Sie heute noch nicht kennen, wird keine Orientierung für ihr Handeln haben.

Zunächst prüft das Gericht, ob es im verwandtschaftlichen Umfeld oder im Freundeskreis eine Person gibt, die die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen würde. Wenn nicht, bestellt das Gericht eine fremde Person, die die Betreuung ehrenamtlich oder beruflich führen wird. Wenn Sie auf die Betreuungsverfügung verzichten, werden Ihre Wünsche und Vorstellungen bezogen auf Ihre Lebensgestaltung im Alter oder bei Krankheit nicht mitgeteilt. Die betreuende Person, die Sie heute noch nicht kennen, wird keine Orientierung für ihr Handeln haben.

Sie sind an keine Form gebunden. Es gibt Formulare, aber diese lassen allerdings oft wenig Raum für Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wenn Sie Formulare nutzen, können sie diese mit selbst erstellten Texten ergänzen.

Sie sind an keine Form gebunden. Zwar gibt es Formulare, allerdings lassen diese oft wenig Raum für Ihre Wünsche und Vorstellungen, so dass diese auf einem separaten Papier niedergeschrieben werden sollten.

Nein, anders als bei der Verfassung einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit hier kein Muss. Hier geht es eher darum, die eigenen Wünsche, Vorstellungen und Präferenzen für die Zukunft möglichst klar zu formulieren.

In der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht können Sie sich nach Terminabsprache kostenfrei beraten lassen. 
Die Hamburger Notariate und Rechtsanwaltskanzleien beraten und unterstützen entgeltlich bei der individuellen Ausfertigung Ihrer Betreuungsverfügung.

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Hamburger Betreuungsvereine

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Zur Broschüre „Ich sorge vor“

Bundesministerium der Justiz: Zur Broschüre: „Betreuungsrecht“

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Ich sorge vor“

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Wegweiser Betreuungsrecht“

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Informationen und Hinterlegung

Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht“

Bundesanzeiger Verlag: „Onlinelexikon Betreuungsrecht“

Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht in leichter
Sprache“