FAQ Betreuungsverfügung
Was ist eine Betreuungsverfügung und benötige ich sie?
Zunächst prüft das Gericht, ob es im verwandtschaftlichen Umfeld oder im Freundeskreis eine Person gibt, die die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen würde. Wenn nicht, bestellt das Gericht eine fremde Person, die die Betreuung ehrenamtlich oder beruflich führen wird. Wenn Sie auf die Betreuungsverfügung verzichten, werden Ihre Wünsche und Vorstellungen bezogen auf Ihre Lebensgestaltung im Alter oder bei Krankheit nicht mitgeteilt. Die betreuende Person, die Sie heute noch nicht kennen, wird keine Orientierung für ihr Handeln haben.
Was passiert, wenn ich keine Betreuungsverfügung habe?
Zunächst prüft das Gericht, ob es im verwandtschaftlichen Umfeld oder im Freundeskreis eine Person gibt, die die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen würde. Wenn nicht, bestellt das Gericht eine fremde Person, die die Betreuung ehrenamtlich oder beruflich führen wird. Wenn Sie auf die Betreuungsverfügung verzichten, werden Ihre Wünsche und Vorstellungen bezogen auf Ihre Lebensgestaltung im Alter oder bei Krankheit nicht mitgeteilt. Die betreuende Person, die Sie heute noch nicht kennen, wird keine Orientierung für ihr Handeln haben.
Wo sollte ich die Betreuungsverfügung aufbewahren?
Sie sind an keine Form gebunden. Es gibt Formulare, aber diese lassen allerdings oft wenig Raum für Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wenn Sie Formulare nutzen, können sie diese mit selbst erstellten Texten ergänzen.
Welche Form hat die Betreuungsverfügung? Gibt es Formulare?
Sie sind an keine Form gebunden. Zwar gibt es Formulare, allerdings lassen diese oft wenig Raum für Ihre Wünsche und Vorstellungen, so dass diese auf einem separaten Papier niedergeschrieben werden sollten.
Muss ich zum Zeitpunkt der Erstellung der Betreuungsverfügung geschäftsfähig sein?
Nein, anders als bei der Verfassung einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit hier kein Muss. Hier geht es eher darum, die eigenen Wünsche, Vorstellungen und Präferenzen für die Zukunft möglichst klar zu formulieren.
Wer kann mich in Hamburg persönlich beraten?
In der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht können Sie sich nach Terminabsprache kostenfrei beraten lassen.
Die Hamburger Notariate und Rechtsanwaltskanzleien beraten und unterstützen entgeltlich bei der individuellen Ausfertigung Ihrer Betreuungsverfügung.
Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Gibt es weiterführendes Informationsmaterial?
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Zur Broschüre „Ich sorge vor“
Bundesministerium der Justiz: Zur Broschüre: „Betreuungsrecht“
Downloads und Links zum Betreuungsrecht im Allgemeinen
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Ich sorge vor“
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Wegweiser Betreuungsrecht“
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Informationen und Hinterlegung
Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht“
Bundesanzeiger Verlag: „Onlinelexikon Betreuungsrecht“
Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht in leichter
Sprache“