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FAQ Ehrenamtliche Betreuer

Hier gibt’s Infos zur ehrenamtlichen Betreuung, wie zum Beispiel Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 oder Unterstützungsangebote.

FAQ Ehrenamtliche Betreuer

Zum 1. Januar 2023 tritt das neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Wichtigstes Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 ist es, das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen zu stärken. Zugleich soll die Qualität der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen regelt ab dem 01.01.2023 das neu geschaffene Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).Das neue Betreuungsorganisationsgesetz enthält eine Begriffsbestimmung des ehrenamtlichen Betreuers. Ehrenamtliche Betreuer sind natürlich Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen haben, als auch andere Personen sein. Die allgemeinen Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer ergeben sich aus § 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG). Gemäß § 21 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) müssen ehrenamtliche Betreuer, ähnlich der Berufsbetreuer, für die Führung einer Betreuung persönlich geeignet und zuverlässig sein. Zum Nachweis sind der Behörde gem. § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung (ZPO), die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen, vorzulegen.

Hinweis: Für ehrenamtliche Betreuer besteht eine Gebührenbefreiung für die Beantragung des Führungszeugnisses. 

Hinweis: Betreuer, die in keiner familiären Beziehung zum Betreuten stehen, sollten sich zum Abschluss einer Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4  BtOG mit einem anerkannten Betreuungsverein, bereit erklären.

Eine Betreuung wird für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind.

Über 26.000 Menschen sind in Hamburg auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen. Viele dieser Betreuungen werden ehrenamtlich wahrgenommen.

Ein ehrenamtlicher Betreuer kann mit geringem Zeitaufwand einem hilfsbedürftigen Menschen sehr viel mehr als die reine Abarbeitung rechtlicher Angelegenheiten geben: Die Erhaltung der eigenen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit. Auf der Grundlage der verschiedenen Lebenssituationen betreuter Menschen reichen meist Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich neues Wissen anzueignen aus, um als ehrenamtlicher Betreuer erfolgreich für tätig zu sein. Die Begleitung und Unterstützung im persönlichen Kontakt ist oft auch ohne großen Zeitaufwand möglich.

Jeder Mensch kann durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung hilfsbedürftig werden, so dass eine Vertretung eigener Rechte und die Organisation des Alltags nicht mehr ausreichend gesichert sind. In dieser Situation kann ihm vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, der ihn vertritt. Dieser kann zum Beispiel zuständig sein für finanzielle Angelegenheiten (z.B. Miete überweisen, Antragstellung bei der Renten- und Pflegeversicherung). Möglich ist dies auch im gesundheitlichen Bereich für die Organisation der ambulanten Versorgung oder Gespräche mit dem Arzt. Bei der Vertretung hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen.

Ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte können ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht und die Hamburger Betreuungsvereine zur Verfügung.

Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informiert und berät zu Fragen aus den Bereichen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. 
Die Beratungsangebote richten sich an alle Menschen, die sich über die Möglichkeiten einer rechtlichen Betreuung aber auch anderer vorrangiger Hilfen informieren wollen. Weiterhin können Bevollmächtigte oder bereits ehrenamtlich tätige Betreuer bei Problemen im telefonischen oder persönlichen Kontakt in der Beratungsstelle Unterstützung erhalten. Die Beratungsstelle bietet zusätzlich Fort- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte an.
Ein weiterer Service ist die kostenfreie öffentliche Beglaubigung der Unterschriften auf Vorsorgevollmachten  und  Betreuungsverfügungen.