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Vorsorgemöglichkeit

FAQ Patientenverfügung

Hier erhalten Sie Informationen zur Erstellung einer Patientenverfügung. Damit lässt sich festlegen, welche gesundheitsbezogene Entscheidungen wann getroffen werden sollen, wenn die eigene Einwilligungsfähigkeit nicht mehr vorliegt.

FAQ Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie in gesunden Tagen für die Zukunft fest, welche Behandlungswünsche Sie haben und welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen. Die Patientenverfügung wird erst dann berücksichtigt werden, wenn Sie sich selbst krankheitsbedingt nicht mehr äußern können.

Die Patientenverfügung bietet ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Schriftlich verfasst und eindeutig auf die Lebens- und Behandlungssituation bezogen ist sie für behandelnde Ärzt:innen verbindlich.
Sie formulieren in der Patientenverfügung Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen aber auch pflegerischen Versorgung. Eine Patientenverfügung ist gerade auch dann sinnvoll, wenn Sie keine Vertrauensperson haben, die Sie per Vollmacht einsetzen können. Die vom Betreuungsgericht einzusetzende Person muss Ihre Vorausentscheidungen aus der Patientenverfügung durchsetzen. Beachten Sie bitte auch die FAQs zur Betreuungsverfügung.
Mit der Erstellung einer Patientenverfügung erleichtern Sie Ihrer rechtlichen Vertretung deren praktische Tätigkeit. Entweder beschreibt die Patientenverfügung eindeutig Ihren Willen oder aber sie bietet eine Orientierung für verantwortungsvolle Entscheidungen in Ihrem Sinne.

Erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen bei anstehenden medizinischen Maßnahmen mitzuteilen, wird die Patientenverfügung zum Einsatz kommen.

Liegt keine oder eine unzureichende Patientenverfügung vor, aus der Ihre Behandlungswünsche oder die Ablehnung medizinischer Maßnahmen abzulesen sind, muss Ihre rechtliche Vertretung Ihren mutmaßlichen Willen herausfinden. Es muss ermittelt werden, wie Sie entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch zum Ausdruck bringen könnten. Dies kann schwierig sein oder sogar zu Entscheidungen führen, die nicht Ihren Wünschen entsprechen.

Für den Inhalt einer Patientenverfügung gibt es keine Vorgaben – auch wenn dies einige erhältliche Formulare suggerieren. Grundsätzlich wichtig ist: Damit Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen und auch deren Ablehnung umgesetzt werden können, muss Ihre Patientenverfügung möglichst konkret formuliert sein. Das heißt, dass Ihr Wille zu einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation eindeutig ablesbar ist. Vermeiden Sie also umständliche Formulierungen. Wichtig sind auch Aussagen zu Ihren persönlichen Einstellungen und Erfahrungen zu grundsätzlichen Lebensfragen, zum Sterben und zu dem Tod. Sollte Ihr eindeutiger Wille aus Ihrer Patientenverfügung nicht erkennbar sein oder haben Sie bestimmte Situationen nicht berücksichtigt, dann helfen Sie zumindest Ihren mutmaßlichen Willen abzuleiten.

Folgende Ausführungen werden regelmäßig der Patientenverfügung als Einleitung vorangestellt:

  • Die Bedeutung von Selbstbestimmung in Ihrem Leben
  • Ihre Lebensziele, die erreicht oder noch nicht erreicht sind
  • die Bedeutung von mentalen und körperlichen Einschränkungen für Ihre Lebensqualität
  • Ihre Werte
  • Ihre Berührungspunkte mit Sterben oder Tod
  • die Bedeutung von religiösen oder anderen Weltanschauungen für Ihr Leben.

Im Anschluss daran formulieren Sie Ihren Willen bezüglich der konkreten medizinischen Maßnahmen oder deren Ablehnung in einer bestimmten Lebenssituation. Textbausteine aus Formularen und Vorlagen von verschiedensten Trägern, Einrichtungen sowie Behörden können eine Orientierung bieten. Je präziser Sie Behandlungswünsche formulieren, desto besser ist Ihr vorausverfügter Wille umsetzbar. Sollten Sie bereits eine Erkrankung haben, die zu starken Einschränkungen oder zum Tode führen wird, macht es Sinn, sich im ärztlichen Gespräch mit den zu erwartenden Einschränkungen und Behandlungen zu beschäftigen. Wenn später eine lebensbedrohliche Erkrankung hinzukommt, ist eine Ergänzung einer bereits erstellten Patientenverfügung unbedingt sinnvoll.

Die Patientenverfügung wird vielmehr Grundlage für das ärztliche Handeln sein. Sie muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eindeutig die aktuelle Behandlungssituation betreffen sowie Ihren diesbezüglichen Willen darstellen. Weiterhin darf es keinen Anhaltspunkt dafür geben, dass Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung geändert haben.
Bei Unklarheiten wird es die Aufgabe Ihrer rechtlichen Vertretung sein, Ihren mutmaßlichen Willen bezüglich der aktuellen Situation festzustellen und entsprechend zu entscheiden. Regelmäßige Gespräche zu den grundsätzlichen Vorstellungen und Wünschen im Alter oder bei Krankheit sind daher sinnvoll. Aus ihnen kann dann bestenfalls abgeleitet werden, wie Sie als erkrankte Person hier und heute selbst entschieden hätten.

Die Patientenverfügung sollte im Notfall schnell verfügbar sein. Wenn es eine Vertrauensperson gibt, der Sie eine Vollmacht erteilt haben, kann sie von ihr unverzüglich an ein Krankenhaus weitergegeben werden. Bei nicht erfolgter Bevollmächtigung kann Sie in Ihrer Hausarztpraxis hinterlegt werden.
Ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung ist gegen ein Entgelt im
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer möglich.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht erforderlich.
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen und gegebenenfalls auch vernichten. Ein Widerruf kann auch durch Gesten, Mimik oder schlüssiges Verhalten erfolgen. Diese können darauf hinweisen, dass sich Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer Behandlung/Nichtbehandlung verändert haben.
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen von ungefähr 2-3 Jahren erneut mit Datum und Unterschrift zu versehen. Gegebenenfalls fügen Sie vorher Veränderungen oder Ergänzungen hinzu. So wird deutlich, dass Ihre vorliegende Patientenverfügung Ausdruck Ihrer aktuellen Wünsche und Vorstellungen ist.

Es steht eine große Auswahl an Formularen und Textbausteinen verschiedener Träger, Einrichtungen und Behörden zur Verfügung. Wenn Sie eines der Formulare für geeignet halten beachten Sie bitte, dass möglicherweise Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen nicht deutlich sichtbar werden. Diese können Sie formlos voranstellen und Ihre Patientenverfügung um diese wichtigen Bausteine ergänzen.

In der Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht und in den Hamburger Betreuungsvereinen können Sie sich nach Terminabsprache kostenlos zur Form der Patientenverfügung beraten lassen, die Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihre behandelnden Ärzt:innen beraten Sie zu inhaltlichen medizinischen Fragen.

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Hamburger Betreuungsvereine

Ärztekammer Hamburg und Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Ich sorge vor“

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Ich sorge vor“

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Broschüre „Wegweiser Betreuungsrecht“

Bezirk-Seniorenbeirats Hamburg-Bergedorf: Notfallmappe

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Informationen und Hinterlegung

Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht“

Bundesanzeiger Verlag: „Onlinelexikon Betreuungsrecht“

Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht in leichter
Sprache“