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Projektförderung

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung der Stadtteilkultur

Die Förderung von Projekten im Bereich der Stadtteilkultur richtet sich nach der auf Grundlage des §46 BezVG erlassenen Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028. Das Verfahren ist in der dazugehörigen Förderrichtlinie geregelt.

Mit der Förderung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

  • Das Zusammenleben in der diversen Stadtgesellschaft wird mitgestaltet und im Sinne eines barrierefreien, inklusiven, intergenerativen, geschlechts- und kultursensiblen Dialoges erlebbar gemacht, um Teilhabe an der kulturellen Vielfalt der Stadt und Begegnung zu ermöglichen. 
  • Kunst und Kultur werden in einem sozialräumlichen Kontext entwickelt und vermittelt, Kulturarbeit im Sinne der Stadtteil-/Quartiersentwicklung gefördert, soziokulturelle Netzwerke sowie Kooperationen hamburgweit und darüber hinaus etabliert und stabilisiert.
  • Menschen und Gruppen wird Raum gegeben, sich künstlerisch und kulturell zu betätigen, kulturelle Angebote selbst zu organisieren. Dabei werden insbesondere marginalisierte Gruppen im Sinne einer Selbstermächtigung angesprochen.
  • Für kulturelle Gestaltung, experimentelle Praxis und Forschung sowie deren gesellschaftspolitische Implikationen werden institutionell gesicherte Freiräume geschaffen und erhalten.
  • Künstlerischer Nachwuchs, Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative werden unterstützt, sich in ihrer kulturellen Produktion weiterzuentwickeln.
  • Profession, Freizeit und Ehrenamt werden in der Stadtteilkultur zusammengeführt, um gegenseitiges Lernen und Forschen zu fördern.
  • Die Geschichte Hamburgs und seiner Stadtteile wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, erläutert und eingeordnet. Impulse zur kritischen Auseinandersetzung werden gegeben.

Besondere Voraussetzungen für die Förderung von Projekten der Stadtteilkultur

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Projekt im Bereich der Stadtteilkultur gefördert werden, sofern dieses im Bezirk Altona stattfinden wird:

  • Ein Projekt ist öffentlich zugänglich und richtet sich an die Stadtteilbevölkerung, wobei es aktiv als auch rezeptiv angelegt werden kann.
  • Bestehendes kulturelles Engagement im Stadtteil kann durch ein Projekt gefördert werden.
  • Die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen im Rahmen eines Projekts kann zu einer eigenen kreativen Betätigung ermutigen.
  • Für die Arbeit von Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und in den Projekten der Stadtteilkultur ist auf eine barrierearme Durchführung zu achten (beispielsweise durch Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende für größere Veranstaltungen bzw. Videoprojekte oder Informationsmaterialien in Leichter Sprache).

Es können beispielsweise gefördert werden:

  • Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste).
  • Projekte und Produktionen, die längerfristig angelegt sind (z. B. Veranstaltungsreihen, Videoprojekte, Buchproduktionen).
  • Kooperationsveranstaltungen und Projekte, in die auch Schulen eingebunden sind.
  • Stadtteil- und bezirksübergreifende Vorhaben (wie z. B. Ringveranstaltungen).

Fristen:

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn ein.

Nachfolgend finden Sie zum Download alle erforderlichen Unterlagen und Formulare für eine Beantragung von Projektfördermittel sowie die Global- und Förderrichtlinie Stadtteilkultur inklusive Anlagen.

Download

Anlage A – Kosten- und Finanzierungplan

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Antrag auf Zuwendung

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Merkblatt Stadtteilkultur

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Verwaltungsvorschriften und allgm. Nebenbestimmungen für Zuwendungen - Juli 2024

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Erklärung zur Buchführung

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Liste der Vertretungsberechtigten

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DSGVO - Datenschutzerklärung und Informationsblatt

PDF herunterladen [PDF, 164,9 KB]

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

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Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028

PDF herunterladen [PDF, 222,6 KB]

Förderrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028

PDF herunterladen [PDF, 107,4 KB]

Kennzahlenvordruck Stadtteilkulturzentren 2024-2028

PDF herunterladen [PDF, 79,4 KB]

Kennzahlenvordruck Geschichtswerkstätten 2024-2028

PDF herunterladen [PDF, 79,0 KB]