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Hilfeleistungen

Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe

Wenn Sie Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz, allgemeine Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe beantragen wollen und im Bezirk Altona gemeldet sind, ist das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) Altona für Sie zuständig.

Leistungen der Dienststellen

Das Soziale Dienstleistungszentrum leistet:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
  • Grundsicherung im Alter.
  • Hilfen zur Gesundheit (z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit).
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
  • Hilfe zur Pflege (z. B. häusliche oder stationäre Pflege, Hilfsmittel).
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Altenhilfe, Bestattungskosten).
  • Blindengeld (Leistungen nach dem Hamburger Blindengeldgesetz).
  • Leistungen nach dem Hamburgischen Landespflegegesetz (einkommensabhängige Einzelförderung).

Ansprechpartner

Beim Hamburg Service finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner und die Öffnungszeiten: Hamburg Service

Anträge und angeforderte Unterlagen können Sie im Eingangsbereich des SDZ Altona abgeben, per Post schicken oder in den dafür vorgesehenen Hausbriefkasten werfen.
Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten der Terminabsprache mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen Sie beim zuständigen Bezirksamt im Sozialen Dienstleistungszentrum beziehungsweise im Fachamt für Grundsicherung und Soziales. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie über den Hamburg Service ermitteln. Sie können die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch online unter dem folgenden Link beantragen: sozialplattform.de/leistung/grundsicherung-im-alter-antrag

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt seines Bezirkes Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, zum Beispiel bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung. Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt auch online unter dem folgenden Link beantragen: sozialplattform.de/leistung/hilfe-zum-lebensunterhalt-antrag

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