Förderung

Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit

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Der Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit (QF I) dient dazu, bereits bestehende oder neue Projekte anteilig zu fördern, die zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur oder des Zusammenlebens in den Quartieren beitragen. Vorrangig sollen Angebote und Projekte gefördert werden, die in Stadtteilen mit Handlungsbedarf angesiedelt sind. Es können Betriebskosten oder Personalkostenzuschüsse für Projekte (insbesondere im Rahmen von Angeboten der Beschäftigungsförderung) gefördert werden (siehe unten Förderrichtlinie).

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung liegt bei sozialer Inklusion, Gesundheits- oder Bildungsförderung oder sozialen Infrastrukturprojekte. In der Regel wird die Förderung auf drei Jahre begrenzt, um wechselnden Bedarfen gerecht werden zu können.

Die Bezirksversammlung entscheidet im November über Anträge für das kommende Haushaltsjahr. Die Anträge müssen bis Ende August vorliegen.

Falls im laufenden Haushaltsjahr noch Mittel verfügbar sind, können unterjährig Anträge für neue Projekte gestellt werden. Diese sind mindestens 3 Monate vor Projektstart zu beantragen, damit eine fach- und sachgerechte Prüfung, die Befassung der politischen Gremien erfolgen, Zeit für Rückfragen besteht und evtl. notwendige Anpassungen von Finanzierungsplänen, Projektbeschreibungen und Nachlieferung fehlender Unterlagen sowie eine rechtzeitige Bescheiderstellung möglich sind. Je nach Komplexität und Antragssumme kann der Prüfprozess auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

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Merkblatt

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Förderrichtlinie

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Antrag auf Zuwendung (nicht für Baumaßnahmen)

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Verwaltungsvorschriften und allgm. Nebenbestimmungen für Zuwendungen - Juli 2024

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Kosten- und Finanzierungsplan

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Erklärung zur Buchführung

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Liste der Vertretungsberechtigten

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Personalbogen

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Buergerschaftsdrucksache-Einrichtung-Quartiersfonds

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DSGVO - Datenschutzerklärung und Informationsblatt

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Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

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