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Förderung

Quartiersfonds

Der Quartiersfonds dient dazu, bereits bestehende oder neue Projekte anteilig zu fördern, die zur Verbesserung der Infrastruktur oder des Zusammenlebens in den Quartieren beitragen. Vorrangig sollen Angebote und Projekte gefördert werden, die in Stadtteilen mit Handlungsbedarfen angesiedelt sind. Es können Betriebskosten oder Personalkostenzuschüsse für Projekte (insbesondere im Rahmen von Angeboten der Beschäftigungsförderung) gefördert werden.

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung kann sich auf soziale Inklusion, Gesundheits- oder Bildungsförderung oder Infrastrukturprojekte beziehen. In der Regel wird die Förderung auf drei Jahre begrenzt, um wechselnden Bedarfen gerecht werden zu können.

Die Bezirksversammlung entscheidet im November über Anträge für das kommende Haushaltsjahr. Die Anträge müssen daher grundsätzlich bis Ende August vorliegen.

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Merkblatt

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Förderrichtlinie

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Antrag auf Zuwendung

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Verwaltungsvorschriften und allgm. Nebenbestimmungen für Zuwendungen - Juli 2024

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Kosten- und Finanzierungsplan

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Erklärung zur Buchführung

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Liste der Vertretungsberechtigten

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Personalbogen

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Buergerschaftsdrucksache-Einrichtung-Quartiersfonds

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DSGVO - Datenschutzerklärung und Informationsblatt

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Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

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