Öffentlichkeitsarbeit – so wurde bislang informiert
Im August 2018 gab es eine erste Informationsveranstaltung zu den Umbauplänen der Reventlowstraße. Die entsprechende Dokumentation ist hier hinterlegt.
Die Maßnahme ist auch fortlaufend transparent gegenüber dem zuständigen Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona und somit auch gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert worden. So ist die geplante Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr sowohl in der Schlussverschickung der Maßnahme (Drucksache 21-4066) als auch in den Quartalsberichten der Baustellenkoordination seit 2022 (Drucksachen 21-3369, 21-3721, 21-4039, 21-4392, 21-4555) hinterlegt worden.
Am 19. Januar 2024 gab es anlässlich des Starts der Maßnahme eine Pressemitteilung seitens des Bezirksamts, in der alle wesentlichen Informationen zu den Bauarbeiten hinterlegt sind. Diese ist hier zu finden.
Darum konnte die Baumaßnahme Reventlowstraße nicht verschoben werden
Ein mögliches Bauzeitfenster für die Maßnahme Reventlowstraße wurde vom Bezirksamt Altona sowie weiteren zuständigen Stellen der Stadt Hamburg intensiv geprüft. Die Maßnahme musste aus folgenden Gründen in 2024 umgesetzt werden:
- Die Reventlowstraße ist Umleitungsstrecke für die Maßnahme Elbchaussee. Der Baubeginn für den nächsten Bauabschnitt der Elbchaussee war für Frühjahr 2025 vorgesehen. Die Maßnahme Reventlowstraße musste vor Wiederaufnahme der Bautätigkeiten auf der Elbchaussee abgeschlossen sein. Sollte die Maßnahme nicht zuvor abgeschlossen werden können, ist eine Umsetzung der Maßnahme mit Planungssicherheit erst ab 2031 möglich.
- Darüber hinaus war vorgesehen, dass voraussichtlich ab Mitte August 2024 (spätestens Oktober 2024) Rampensperrungen an der Anschlussstelle Bahrenfeld in Verbindung mit dem Bau des Lärmschutzdeckels auf der BAB A7 durchgeführt werden. Bis ca. 2028 wird es wechselweise Auf- und Abfahrtsperrungen an den Abschlussstellen Othmarschen und Bahrenfeld geben. Anschließend sollen die Anschlussstellen neu hergestellt werden. Parallel zu den Rampensperrungen sind verkehrliche Einschränkungen auf der Achse Reventlowstraße/Walderseestraße nicht möglich. Bautätigkeiten an dem Knotenpunkt mussten daher vor den Rampensperrungen abgeschlossen sein oder hätten erst im Nachgang ausgeführt werden können, um die Strecke für mögliche Ausweichverkehre leistungsfähig zu halten. Dieses wurde im vorgesehenen Bauzeitfenster berücksichtigt.
- Der Bau der Fernwärmemaßnahme auf der Parkstraße und Groß Flottbeker Straße sollte nach damaligem Bauzeitenplan Anfang 2026 abgeschlossen sein. 2026 sind aufgrund der Bautätigkeiten auf der Elbchaussee sowie der verkehrlichen Einschränkungen an den Anschlussstellen der BAB A7 keine Bautätigkeiten mit verkehrlichen Einschränkungen in der Reventlowstraße möglich.
Reventlowstraße – aktueller Stand
Am 20. Dezember 2024 wurde die Fahrbahn in der Reventlowstraße wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben, sodass dass der Kfz-Verkehr auf der Reventlowstraße in beiden Richtungen wieder uneingeschränkt möglich ist. Auch die Einschränkungen für den Radverkehr wurden aufgehoben und die Buslinien fahren wieder den üblichen Linienweg. Anfang 2025 wurden noch Restarbeiten durchgeführt. Diese wurden mittlerweile abgeschlossen.
Damit konnte die Maßnahme innerhalb des durch andere Baumaßnahmen vorgegebenen Zeitfensters umgesetzt werden.
Reventlowstraße – Teil des Maßnahmenbündels Altona-West
Neben den Arbeiten in der Reventlowstraße gibt es im Bereich Altona-West noch weitere größere Baumaßnahmen. Diese hat das Bezirksamt Altona als Maßnahmenbündel erfasst. Die entsprechenden Informationen zu diesen Maßnahmen sind hier hinterlegt.
Kleinere unbedingt notwendige Maßnahmen wie Hausanschlüsse, Glasfaserausbau, Beleuchtungsanpassung etc. werden so koordiniert, dass die Quartierserreichbarkeit weiterhin sichergestellt ist.
Das Bezirksamt Altona wird sämtliche Baumaßnahmen bezüglich der Reventlowstraße und deren Auswirkungen ankündigen. Alle Informationen der Baumaßnahme Reventlowstraße werden auf dieser Seite verständlich und aktuell dargestellt.
Förderung
Die Teilbaumaßnahmen Veloroute 1, A012.2 – Reventlowstraße Süd und Veloroute 1, A012.1 – Reventlowstraße Nord werden über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung jeweils mit einem Anteil von 75 % von dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Ziel des Programms ist es, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr zu steigern.