Verschickung - was bedeutet das eigentlich?
In Hamburg ist eine Verschickung der übliche fachliche Abstimmungsprozess. Im Rahmen von Straßenplanungen werden die Entwurfspläne mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es gibt in der Regel zwei Verschickungen:
- Bei der 1. Verschickung hat der angeschriebene Personenkreis die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In der Stellungnahme sagen die Beteiligten zum Beispiel, was sie an der Planung gut finden und was nicht oder ob weitere Maßnahmen im entsprechenden Planungsgebiet betroffen sind. Die Rückmeldungen werden alle gesichtet und im Abwägungsvermerk schriftlich kommentiert (siehe „Was ist der Abwägungsvermerk?“). Die 1. Verschickung im Projekt freiRaum Ottensen fand im Sommer 2023 statt.
In Ausnahmefällen kann – wie hier – vor einer finalen Schlussverschickung eine 2. Verschickung zur Abstimmung sinnvoll sein: Beispielsweise, wenn die Stellungnahmen zu sehr tiefgreifenden bzw. grundsätzlichen Änderungen am Entwurf führen oder wenn die Planung zwischenzeitlich ruhen musste.
Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, werden die finalen Pläne als Schlussverschickung an denselben Personenkreis versandt. Die Schlussverschickung wird ebenfalls dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
Warum gibt es eine 2. Verschickung?
Auf die Pläne der 1. Verschickung gab es sehr viele Rückmeldungen: Umfangreichen Stellungnahmen, zahlreiche Beiträge der Bürgerinnen und Bürger in der Dialogveranstaltung im August 2023 sowie einen Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 28.09.2023 (Drucksachen-Nr.: 21-4298.3B). Daher wurde eine Überarbeitung der Entwurfspläne der Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße notwendig. Im Projektteam haben wir uns daher für eine 2. Verschickung der Planunterlagen entschieden. So können die Änderungen mit allen Planungsbeteiligten abgestimmt sowie der Öffentlichkeit vor Abschluss der Entwurfsplanung vorgestellt werden.
Was ist das Ziel einer Verschickung?
Das Ziel einer Verschickung ist die Abstimmung der Verkehrspläne mit den betroffenen Hamburger Behörden und den Trägern öffentlicher Belange (siehe "Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?"). Grundlage ist die Frage, ob einzelne Belange nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden und ob es gegebenenfalls zu Interessenskonflikten kommt. Ein Belang kann zum Beispiel das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen aus der Abteilung Stadtgrün sein. Auf der Grundlage der Stellungnahmen erfolgt die weitere Bearbeitung der Planung.
Was beinhaltet eine Verschickung?
Eine Verschickung enthält einen Erläuterungsbericht und Pläne. Gegenstand dieser beiden Verschickungen sind die Straßenplanungen der Ottenser Hauptstraße und der Bahrenfelder Straße, die im Zuge des Projektes freiRaum Ottensen umgebaut werden sollen. Ab der 2. Verschickung wird außerdem der Abwägungsvermerk beigefügt. Im Erläuterungsbericht wird beschrieben, wie die verkehrliche Situation vor Ort im Bestand ist, welche andere Varianten zur Auswahl standen und wie der geplante Zustand aussehen soll. Die Pläne stellen diese Informationen grafisch dar und enthalten die dafür relevanten technischen Informationen. Der Abwägungsvermerk enthält eine Rückmeldung zu allen Stellungnahmen, die bei der vorangegangenen Verschickung eingegangen sind.
Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?
Eine Verschickung richtet sich an relevante Behörden und Träger öffentlicher Belange, dies umfasst unter anderem:
- Verschiedene Abteilungen des Bezirksamtes Altona, u.a. Klimaschutz, Bäume, Stadtplanung
- Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg, wie z.B. die Behörde für Inneres und Sport (Polizei und die Feuerwehr), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oder der Bereich Denkmalschutz in der Behörde für Kultur und Medien
- Rund 30 Leitungsträgergesellschaften, also Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorger
- Zahlreiche weitere Adressaten wie z.B. Nahverkehrsunternehmen, Interessensverbände und städtische Gesellschaften
- Im Projekt freiRaum Ottensen wird außerdem der Projektbeirat eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Der Beirat ist das Begleitgremium des Projekts freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier, in dem Interessenvertretungen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie ansässige Gewerbetreibende den Prozess über den gesamten Projektzeitraum begleiten können (mehr zum Beirat hier).
Was ist eine Stellungnahme?
Eine Stellungnahme einer Behörde oder eines Trägers öffentlicher Belange bezeichnet eine schriftliche Darstellung der jeweiligen Interessen und Meinung. Stellungnahmen können sich auf das ganze Projekt beziehen (Zum Beispiel: "Das Bezirksamt Altona stimmt der Maßnahme zu.") oder einzelne Punkte herausgreifen und darauf eingehen. In den Stellungnahmen können Zustimmungen, Bedenken oder neue Aspekte dargestellt werden. Wichtig ist, dass diese nachvollziehbar und konstruktiv formuliert sind, so können diese im weiteren Schritt besser verarbeitet und abgewogen (siehe „Was ist der Abwägungsvermerk?“) werden.
Was ist der Abwägungsvermerk?
Alle Stellungnahmen der 1. Verschickung werden in einem sogenannten "Abwägungsvermerk" zusammengetragen und durch das Projektteam im Zuge der weiteren Planungen geprüft. Das heißt, die eingegangenen Stellungnahmen werden in einem planerischen Abwägungsprozess gegeneinander und untereinander abgewogen und ggf. in die Planung übernommen. Im Abwägungsvermerk wird als Ergebnis dieser Abwägung auf jeden einzelnen Punkt der Stellungnahmen schriftlich eingegangen und eine Rückmeldung gegeben. So wird transparent und begründet dargestellt, welche Stellungnahme im Planungsprozess berücksichtigt wurde und welche nicht. Auch für die Stellungnahmen, die bei der 2. Verschickung eingehen, wird es bei der Schlussverschickung einen Abwägungsvermerk geben.
Wie wird die Politik in das Verschickungsverfahren eingebunden?
Neben den Akteuren, die im Rahmen der Verschickung um Stellungnahme gebeten werden (siehe „Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?") werden die Unterlagen auch an die Politik weitergeleitet. Dazu bekommen die Abgeordneten des Verkehrsausschusses die Pläne als sogenannte „Mitteilung der Verwaltung“. Diese Mitteilung wird dem Ausschuss als Präsentation während einer der regelmäßigen Ausschusssitzungen vorgestellt. Anschließend diskutiert die Politik die Pläne der Verschickung und kann Hinweise direkt an das Bezirksamt geben. Bei der 1. Verschickung haben die Politikerinnen und Politiker des Verkehrsausschusses einen Beschluss gefasst und damit ihre Forderungen für die Planung an das Projektteam formuliert (Drucksache 21-4298.3B).
Wie werden Bürgerinnen und Bürger bei der Verschickung beteiligt?
Die Unterlagen einer Verschickung sind öffentlich und können von jeder Bürgerin und jedem Bürger angeschaut werden. Die Unterlagen der 2. Verschickung von freiRaum Ottensen sind hier einsehbar.
Grundsätzlich ist eine Verschickung nicht Teil des öffentlichen Beteiligungsprozesses von Bürgerinnen und Bürger. Deren Interessen werden über die politischen Gremien oder Verbände im Prozess vertreten. Im Projekt freiRaum Ottensen ist dies unter anderem der Projektbeirat. Stellvertretend für die Interessensgruppen, die die Mitglieder vertreten, reicht er eine Stellungnahme zu den Planungen ein. Die Stellungnahme wird im Anschluss mit allen anderen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Interessensverbänden veröffentlicht (siehe "Was ist der Abwägungsvermerk?").
Allerdings ist es uns im Projekt freiRaum Ottensen wichtig, dass auch Sie sich zu den Planungen äußern können und in die verschiedenen Schritte des Planungsprozesses involviert sind. Dazu führen wir am 19.03.2024 im Untergeschoss des Mercado einen offenen Redestand durch. Von 11:00 bis 19:00 Uhr können Sie mit dem Projektteam auf die aktuellen Pläne gucken, offene Fragen klären und Anmerkungen platzieren.
Zusätzlich zum Redestand wird am 04.04.2024 um 18 Uhr eine Öffentliche Anhörung im Rahmen des Verkehrsausschusses stattfinden (siehe „Was ist eine Öffentliche Anhörung?“).
Was ist eine Öffentliche Anhörung?
Öffentliche Anhörungen sind ein Format, das in § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse beschrieben wird:
„Zweck der Öffentlichen Anhörung ist, die Bürger:innen über anstehende Beratungsgegenstände und die bisher bekannten Lösungsmöglichkeiten sowie den Stand der Erörterung im Ausschuss zu unterrichten und ihre Stellungnahme anzuhören“
Das heißt, die Politikerinnen und Politiker des Verkehrsausschusses können Bürgerinnen und Bürgern über ihre Diskussion zu den Plänen berichten. Darüber hinaus hören sie die Interessen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern an. Die Anhörung wird nicht durch das Projektteam organisiert. Die Verwaltung wird aber eingeladen, um über den aktuellen Stand zu berichten und für Fachfragen zur Verfügung zu stehen.
Was genau wird bei der Verschickung zur Abstimmung versendet?
Bei der vorliegenden Verschickung handelt es sich um eine Entwurfsplanung für Verkehrsanlagen nach HOAI. Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Hier werden die einzelnen Leistungsphasen formell beschrieben – also wie eine Straßenplanung normalerweise abzulaufen hat. Der gesamte Planungsprozess inkl. der Erstellung der Entwurfsplanung ist daher standardisiert.
Konkret bedeutet das:
Die Verschickung beinhaltet einen technischen Straßenentwurf, der sich aus Lageplänen und Querschnitten zusammensetzt. Daraus wird klar, wie die Straße in Zukunft aussehen soll, das heißt wo zum Beispiel die Borde verlaufen und wie hoch diese jeweils sind, wo Straßenmarkierungen vorgehsehen sind, wo welches Verkehrsschild steht und an welchen Standorten Fahrradbügel oder Straßenbäume bereits gepflanzt sind oder neu geplant werden. Daneben spielen auch die Beleuchtung und eine Vielzahl von kleineren Objekten wie Poller, Kunstwerke oder Verteilerkästen eine Rolle. Alles, was fest verbaut wird, wird hier dargestellt. Einige dieser Aspekte sind dabei nicht im Ermessensspielraum der Planenden, da sie durch äußere Rahmenbedingungen festgelegt sind. So beschränkt zum Beispiel der Verlauf der unterirdischen Leitungen, wo überhaupt Bäume geplant werden können. In der 1. und 2. Verschickung können darüber hinaus Vorschläge für die Materialität der Oberflächen gemacht werden, das heißt zum Beispiel, ob eine Straße mit Asphalt oder Pflaster hergestellt wird.
Der Erläuterungsbericht erklärt den Entwurf und wie es dazu gekommen ist. Denn bevor ein finaler Entwurf entsteht, werden verschiedene Varianten geprüft. Diese werden im Erläuterungsbericht aufgezeigt, um den Entwurfsprozess transparent zu machen. Darüber hinaus findet man hier ergänzende Angaben zum Beispiel zur Umsetzung der Planung oder Umweltbelangen. Hier wird auch dargestellt, welche Kosten der Umbau der Straße erfordert oder ob die Anwohnerinnen und Anwohner nach dem Umbau anderen Schadstoffimmissionen ausgesetzt sind (sind sie übrigens nicht).
Was ist in der Verschickung nicht abgestimmt?
Die Straßenplanungen beschränken sich nur auf die beiden genannten Straßenabschnitte in der Ottenser Hauptstraße und der Bahrenfelder Straße. Es gibt noch zahlreiche Maßnahmen, die ebenfalls zum Projekt freiRaum Ottensen – das autoarme Quartier gehören, aber in den umliegenden Straßen verortet sind. Das sind zum Beispiel Ladezonen oder Behindertenstellplätze, die unmittelbar an den einfahrtsbeschränkten Bereich angrenzen. Aber auch die geplanten „Schleifen“, die eine Durchfahrbarkeit des gesamten Projektgebietes verhindern und damit eine Verkehrsverlagerung vermeiden sollen. Auch wenn die Planungen im umliegenden Gebiet nicht im Rahme des Verschickungsprozesses der Straßenplanung abgestimmt oder erläutert werden, hängen sie eng mit der Straßenplanung zusammen und sind voneinander abhängig.
Neben der örtlichen gibt es auch fachliche Einschränkungen. Aufbauend auf die Straßenplanung werden gerade die rechtlichen und regulatorischen Bedingungen geprüft. In der sogenannten „Widmung“ wird beispielsweise beschrieben, wer zu welchen Zeiten weiter in das Gebiet einfahren darf und damit zum Beispiel auch die Poller öffnen lassen kann. Sie stehen im engen Wechselspiel mit der Straßenplanung und bedingen sich gegenseitig. Das ist auch für die Liefer- und Wirtschaftsverkehre wichtig, für welche ein eigenes Konzept erstellt wird. Auch die Gestaltung der geschaffenen Freiräume findet nachgelagert statt. Diese Prozesse finden parallel und nachgelagert statt, da nicht alle offenen Fragen bereits in der Straßenplanung geklärt sein können.
Die Planungen bei freiRaum Ottensen haben zum Ziel, einen lebendigen Straßenraum zu gestalten, der aktiv genutzt werden kann. Dazu gehören auch Sondernutzungen wie beispielsweise die Außengastronomie. Diese müssen nach wie vor beantragt werden und werden daher ebenfalls nicht in der Straßenplanung ausgewiesen.
In der Verschickung werden nur die Planungen abgestimmt, die unmittelbar zur dargestellten Straßenplanung gehören. Daher tauchen einige Aspekte weder in der Straßenplanung, noch im Erläuterungsbericht auf. Sie „fehlen“ jedoch nicht, sondern werden nur gesondert behandelt.