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Projekt freiRaum Ottensen

Informationen zum Verschickungsprozess

Hier finden Sie Informationen zum Verschickungsprozess im Projekt freiRaum Ottensen.

In Hamburg ist eine Verschickung der übliche fachliche Abstimmungsprozess. Im Rahmen von Straßenplanungen werden die Entwurfspläne mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es gibt in der Regel zwei Verschickungen:

  • Bei der 1. Verschickung hat der angeschriebene Personenkreis die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In der Stellungnahme sagen die Beteiligten zum Beispiel, was sie an der Planung gut finden und was nicht oder ob weitere Maßnahmen im entsprechenden Planungsgebiet betroffen sind. Die Rückmeldungen werden alle gesichtet und im Abwägungsvermerk schriftlich kommentiert (siehe „Was ist der Abwägungsvermerk?“). Die 1. Verschickung im Projekt freiRaum Ottensen fand im Sommer 2023 statt.
  • In Ausnahmefällen kann – wie hier – vor einer finalen Schlussverschickung eine 2. Verschickung zur Abstimmung sinnvoll sein: Beispielsweise, wenn die Stellungnahmen zu sehr tiefgreifenden bzw. grundsätzlichen Änderungen am Entwurf führen oder wenn die Planung zwischenzeitlich ruhen musste. 

  • Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, werden die finalen Pläne als Schlussverschickung an denselben Personenkreis versandt. Die Schlussverschickung wird ebenfalls dem Verkehrsausschuss vorgelegt.

Auf die Pläne der 1. Verschickung gab es sehr viele Rückmeldungen: Umfangreichen Stellungnahmen, zahlreiche Beiträge der Bürgerinnen und Bürger in der Dialogveranstaltung im August 2023 sowie einen Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 28.09.2023 (Drucksachen-Nr.: 21-4298.3B). Daher wurde eine Überarbeitung der Entwurfspläne der Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße notwendig. Im Projektteam haben wir uns daher für eine 2. Verschickung der Planunterlagen entschieden. So können die Änderungen mit allen Planungsbeteiligten abgestimmt sowie der Öffentlichkeit vor Abschluss der Entwurfsplanung vorgestellt werden.

Das Ziel einer Verschickung ist die Abstimmung der Verkehrspläne mit den betroffenen Hamburger Behörden und den Trägern öffentlicher Belange (siehe "Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?"). Grundlage ist die Frage, ob einzelne Belange nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden und ob es gegebenenfalls zu Interessenskonflikten kommt. Ein Belang kann zum Beispiel das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen aus der Abteilung Stadtgrün sein. Auf der Grundlage der Stellungnahmen erfolgt die weitere Bearbeitung der Planung.

Eine Verschickung enthält einen Erläuterungsbericht und Pläne. Gegenstand dieser beiden Verschickungen sind die Straßenplanungen der Ottenser Hauptstraße und der Bahrenfelder Straße, die im Zuge des Projektes freiRaum Ottensen umgebaut werden sollen. Ab der 2. Verschickung wird außerdem der Abwägungsvermerk beigefügt. Im Erläuterungsbericht wird beschrieben, wie die verkehrliche Situation vor Ort im Bestand ist, welche andere Varianten zur Auswahl standen und wie der geplante Zustand aussehen soll. Die Pläne stellen diese Informationen grafisch dar und enthalten die dafür relevanten technischen Informationen. Der Abwägungsvermerk enthält eine Rückmeldung zu allen Stellungnahmen, die bei der vorangegangenen Verschickung eingegangen sind.

Eine Verschickung richtet sich an relevante Behörden und Träger öffentlicher Belange, dies umfasst unter anderem:

  • Verschiedene Abteilungen des Bezirksamtes Altona, u.a. Klimaschutz, Bäume, Stadtplanung
  • Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg, wie z.B. die Behörde für Inneres und Sport (Polizei und die Feuerwehr), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oder der Bereich Denkmalschutz in der Behörde für Kultur und Medien
  • Rund 30 Leitungsträgergesellschaften, also Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorger
  • Zahlreiche weitere Adressaten wie z.B.  Nahverkehrsunternehmen, Interessensverbände und städtische Gesellschaften
  • Im Projekt freiRaum Ottensen wird außerdem der Projektbeirat eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Der Beirat ist das Begleitgremium des Projekts freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier, in dem Interessenvertretungen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie ansässige Gewerbetreibende den Prozess über den gesamten Projektzeitraum begleiten können (mehr zum Beirat hier).

Eine Stellungnahme einer Behörde oder eines Trägers öffentlicher Belange bezeichnet eine schriftliche Darstellung der jeweiligen Interessen und Meinung. Stellungnahmen können sich auf das ganze Projekt beziehen (Zum Beispiel: "Das Bezirksamt Altona stimmt der Maßnahme zu.") oder einzelne Punkte herausgreifen und darauf eingehen. In den Stellungnahmen können Zustimmungen, Bedenken oder neue Aspekte dargestellt werden. Wichtig ist, dass diese nachvollziehbar und konstruktiv formuliert sind, so können diese im weiteren Schritt besser verarbeitet und abgewogen (siehe „Was ist der Abwägungsvermerk?“) werden.

Alle Stellungnahmen der 1. Verschickung werden in einem sogenannten "Abwägungsvermerk" zusammengetragen und durch das Projektteam im Zuge der weiteren Planungen geprüft. Das heißt, die eingegangenen Stellungnahmen werden in einem planerischen Abwägungsprozess gegeneinander und untereinander abgewogen und ggf. in die Planung übernommen. Im Abwägungsvermerk wird als Ergebnis dieser Abwägung auf jeden einzelnen Punkt der Stellungnahmen schriftlich eingegangen und eine Rückmeldung gegeben. So wird transparent und begründet dargestellt, welche Stellungnahme im Planungsprozess berücksichtigt wurde und welche nicht. Auch für die Stellungnahmen, die bei der 2. Verschickung eingehen, wird es bei der Schlussverschickung einen Abwägungsvermerk geben.

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