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Fragen & Antworten

FAQ – Liefer- und Wirtschaftsverkehr im Kerngebiet

Wichtige Informationen zur zukünftigen Kfz-Erreichbarkeit und Abwicklung von Wirtschaftsverkehren im Kerngebiet erhalten Sie in unserem FAQ. Dies wird fortlaufend aktualisiert und vervollständigt.

FAQ – Liefer- und Wirtschaftsverkehr

Es werden zufahrtsbeschränkte Bereiche für den Kfz-Verkehr eingerichtet. Hier wird die Zufahrt über elektronische Poller geregelt. Die Einfahrt in diese Bereiche ist nur zu bestimmten Zeiten für alle Kfz möglich.

Der zufahrtsbeschränkte Bereich umfasst:

  • die Bahrenfelder Straße (Nord) zwischen Kleine Rainstraße und Spritzenplatz,
  • die Bahrenfelder Straße (Süd) zwischen Ottenser Hauptstraße bis Spritzenplatz,
  • die westliche Große Rainstraße zwischen Bahrenfelder Straße und Kleine Rainstraße sowie
  • die westliche Ottenser Hauptstraße zwischen Bahrenfelder Straße und Platz Bei der Reitbahn.

Verkehrsführung im Umfeld:

Auch die Verkehrsführung im Umfeld (gesamtes Projektgebiet) wird für den Kfz-Verkehr angepasst. Durch die Einrichtung von Einbahnstraßen und von Durchfahrtssperren werden Verkehrsschleifen eingerichtet. Dadurch bleiben alle Bereiche des Projektgebiets erreichbar, aber es entsteht möglichst wenig Durchgangsverkehr. Die Verbindungen für den Radverkehr werden nicht eingeschränkt.

Karte des Kerngebiets mit bunter Markierung der betroffenen Straßen
Karte des Kerngebiets Bezirksamt Altona


  • Die Einfahrt ist für alle in der Zeit von 6:00 - 11:00 Uhr möglich. Die Poller sind in diesem Zeitfenster eingefahren (weitere Zeitfenster werden geprüft) 
  • Einfahrt jederzeit mit entsprechender Ausnahmegenehmigung für Handwerk, Pflege- und andere Gesundheitsdienste vom Landesbetrieb Verkehr möglich: Übersicht Sonderparkausweis & Ausnahmegenehmigungen
  • Einfahrt jederzeit für Menschen mit einem Stellplatz auf Privatgelände z. B. Tiefgaragen, Hinterhöfe möglich (Öffnung des Pollers erfolgt über registrierte Kfz-Kennzeichen)
  • Einfahrt mit einmaliger/kurzzeitiger Ausnahmegenehmigung, z. B. bei einem Umzug oder besonders großer Lieferung möglich (Ausnahmegenehmigung nach Antrag bei der Polizei Hamburg) 
  • Ein- und Ausfahrt für Marktbeschicker vor und nach den Marktzeiten 
  • Weitere Einfahrtsberechtigungen werden zurzeit in einem stadtweiten Verfahren geprüft und rechtlich und technisch erarbeitet.
  • Im Kernbereich von freiRaum Ottensen wird es keine Parkplätze mehr im öffentlichen Raum geben (Ausnahme: Behindertenstellplätze).
  • Stellplätze und Tiefgaragen auf privaten Grundstücken können weiterhin jederzeit angefahren werden. 
  • Für den Lieferverkehr (privat und gewerblich) wird es extra ausgewiesene Ladezonen geben, in denen zum Be- und Entladen gehalten werden kann.
  • Es wird Ladezonen im zufahrtsbeschränkten Bereich geben, diese ermöglichen das Liefern und Be- und Entladen in den "offenen" Zeitfenstern in der Nähe der Geschäfts- und Wohnhäuser. Die Standorte der Ladezonen können den Lageplänen der Entwurfsplanung entnommen werden (Schlussverschickung inkl. Lagepläne)
  • Es wird Ladezonen im direkten Umfeld der zufahrtsbeschränkten Bereiche geben. Diese sind jederzeit anfahrbar und haben eine maximale Distanz von 150 m zu den jeweiligen Zielen im zufahrtsbeschränkten Bereich. Die Standorte werden sich direkt an den Rändern der zufahrtsbeschränkten Bereiche befinden sowie im mittleren Bereich der Ottenser Hauptstraße an der Ecke zur Nöltingstraße. Die genauen Standorte und Anzahl der Ladezonen im Umfeld werden im Rahmen des Teilkonzepts Wirtschaftsverkehr detailliert ausgearbeitet.  
  • Die Ladezonen können von gewerblichen und privaten Fahrzeugen benutzt werden.
  • Die Ladezonen werden mit einem eingeschränkten Halteverbot beschildert. Das erlaubt allen Fahrzeugen das Halten für kurze Be- und Entladevorgänge. 
  • Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmegenehmigungen, die auch zu einer längeren Nutzung der Ladezonen berechtigen. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung können für einen bestimmten Zeitraum in einer Ladezone parken. 

Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es für bestimmte Personengruppen und Nutzungszwecke:

  • Landesbetrieb Verkehr (LBV) Ausnahmegenehmigungen für Handwerk (Montagefahrzeuge, Notfalleinsätze, Baustellen) ermöglicht das Parken in den Ladezonen (Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot)
  • Landesbetrieb Verkehr (LBV) Ausnahmegenehmigung für Ärzte, Pflegedienste, Hebammen ermöglicht das Parken in den Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot (hier: Ladezonen)

Weitere Informationen finden Sie hier: Übersicht Sonderparkausweis & Ausnahmegenehmigungen

Wirtschaftsverkehr ist jeder Verkehr, der notwendig ist, um Waren, Dienstleistungen und Personen für gewerbliche/berufliche Aktivitäten zu transportieren. Dazu gehören unter anderem Lieferverkehr, Service-, Dienstleistungs- und Handwerksverkehr, Entsorgungsverkehr, aber auch Krankentransporte oder Taxis zu Gesundheitseinrichtungen.

Mit dem Verkehrsprojekt freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier gestalten wir einen Teil Ottensens neu, um die Lebensqualität in diesem lebendigen Viertel nachhaltig zu verbessern. Flächen werden neu genutzt, der Fuß- und Radverkehr wird gefördert und der motorisierte Durchgangsverkehr sowie parkende Autos werden reduziert. Nach dem Umbau soll das Gebiet nicht nur weniger Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen haben, sondern auch gestalterisch ansprechender und grüner sein. So schaffen wir mehr Aufenthaltsqualität, weniger Konflikte und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

Die Pläne und Erläuterungsberichte finden Sie hier: freiRaum Ottensen: Schlussverschickung öffentlich