FAQ – Liefer- und Wirtschaftsverkehr
Es werden zufahrtsbeschränkte Bereiche für den Kfz-Verkehr eingerichtet (siehe orange und blau markierte Bereiche in der Karte). Hier wird die Zufahrt über elektronische Poller geregelt. Die Einfahrt in diese Bereiche ist nur zu bestimmten Zeiten für Kfz-Verkehr möglich.
Der zufahrtsbeschränkte Bereich umfasst:
- die Bahrenfelder Straße (Nord) zwischen Kleine Rainstraße und Spritzenplatz,
- die Bahrenfelder Straße (Süd) zwischen Ottenser Hauptstraße bis Spritzenplatz,
- die westliche Große Rainstraße zwischen Bahrenfelder Straße und Kleine Rainstraße sowie
- die westliche Ottenser Hauptstraße zwischen Bahrenfelder Straße und Platz Bei der Reitbahn.
Verkehrsführung im Umfeld:
Auch die Verkehrsführung im Umfeld (gesamtes Projektgebiet) wird für den Kfz-Verkehr angepasst. Durch die Einrichtung von Einbahnstraßen und von Durchfahrtssperren werden Verkehrsschleifen eingerichtet. Dadurch bleiben alle Bereiche des Projektgebiets erreichbar, aber es entsteht möglichst wenig Durchgangsverkehr. Die Verbindungen für den Radverkehr werden nicht eingeschränkt.
In den folgenden Zufahrtszeiten werden die elektronischen Poller abgesenkt und die Einfahrt ist für den Lieferverkehr frei:
- Montag bis Freitag: 06:00-12:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 06:00-11:00 Uhr
Anliegerverkehr darf nur einen Teil der Zeit in das Gebiet einfahren, hier gelten folgende Zeiten:
Anliegerverkehr frei:
- Montag bis Freitag: 08:00-10:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 08:00-10:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist für die Einfahrt und das Befahren des Gebiets eine gesonderte Zufahrts- oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Die Zufahrtszeiten wurden durch Mitglieder der Bezirksversammlung Altona im Mobilitätsausschuss am 21.07.2025 festgelegt und am 14.08.2025 im Hauptausschuss mit der Drucksache 22-1226.1 beschlossen.
Lieferverkehr umfasst alle gewerblichen Transporte von Gütern, die der Belieferung von Geschäften, Einrichtungen oder Privathaushalten dienen.
Privatpersonen, die Gegenstände transportieren, sowie der gewerbliche Transport von Personen, z.B. Taxis, gelten nicht als Lieferverkehr.
Anliegerverkehr umfasst den Verkehr von Personen, die in einer Straße wohnen oder an einem Ziel in der Straße ein berechtigtes Anliegen haben. Dazu zählen beispielsweise Erledigungen, Praxisbesuche, privates und gewerbliches Liefern sowie private Besuche an einem Ziel in der Straße.
Die Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen berechtigen Personen dazu die elektronischen Poller auch außerhalb der Zufahrtszeiten abzusenken und in das Gebiet einzufahren.
Eine Zufahrtsgenehmigung erhalten Personengruppen, die auch zukünftig standardmäßig nach Straßenrecht im Gebiet mit einem Kfz fahren dürfen. Die Zufahrtsgenehmigung ermöglicht es, die elektronischen Poller auch außerhalb der Zufahrtszeiten abzusenken und das Gebiet zu befahren.
Zufahrtsgenehmigungen sollen folgende Personen erhalten:
- Personen mit Stellplätzen auf privatem Grund
- Personen mit Schwerbehinderung (bestimmte Voraussetzungen)
- Marktbeschicker*innen für die Marktzeiten
Ausnahmegenehmigungen können für zufahrtsbeschränkte Bereiche in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller*innen nach § 46 StVO erteilt werden.
Dabei wird es sowohl langfristige Genehmigungen, zum Beispiel für Handwerksbetriebe oder Pflegedienste, die im Gebiet tätig sind, als auch kurzfristige Genehmigungen, etwa für einen Umzug, Baumaßnahmen oder besondere Lieferungen, geben.
Die Details zum Genehmigungsverfahren und der Kosten für Prüfung und Erteilung der Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen werden aktuell noch vom Bezirksamt Altona mit den zuständigen Fachbehörden und dem Landesbetrieb für Verkehr erarbeitet. Hintergrund ist, dass in Hamburg aktuell mehrere Gebiete mit Zufahrtsbeschränkungen und elektronischen Absenkpollern geplant und umgesetzt werden. Für diese Gebiete werden stadtweit gültige Genehmigungsverfahren entwickelt, deren Zuständigkeit nicht beim Bezirksamt Altona liegt.
Für das Gebiet von freiRaum Ottensen hat das Bezirksamt Altona jedoch standortbezogene Bedarfe für notwendige Ausnahmegenehmigungen identifiziert und in das stadtweite Genehmigungsverfahren eingebracht. Dazu zählen unter anderem besonders schwere Lieferungen, die nicht innerhalb der festgelegten Zufahrtszeiten erfolgen können, sowie bestimmte Patient*innentransporte.
Sobald die Verfahren für Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen feststehen, werden die Informationen hier auf der Projekthomepage bereitgestellt.
Auf Basis des Beschlusses der Bezirksversammlung (Drs.:21-4298.3B „freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier: Der Umbau kommt!“ vom 28.09.2023) wurde vom Bezirksamt Altona ein Vorschlag für die zukünftigen Zufahrtsregelungen für das Kerngebiet von freiRaum Ottensen entwickelt. Vorgabe war es, einen Vorschlag für ein Zufahrtszeitfenster am Vormittag und eines am Nachmittag zu entwickeln und dabei das lokale Gewerbe einzubeziehen.
Die Regelungen wurden vor dem Hintergrund der allgemeinen Projektziele von freiRaum Ottensen und auf Grundlage der Ergebnisse aus durchgeführten Verkehrszählungen, den Beteiligungsergebnissen aus öffentlichen Redeständen, Befragungen und Sprechstunden für Gewerbebetriebe, Praxen und Einrichtungen im Kerngebiet sowie Gesprächen mit den größten KEP-Dienstleistern erarbeitet. Ein Teil der Erhebungen und Empfehlungen wurde im Rahmen des „Teilkonzept Wirtschaftsverkehr“ erarbeitet.
Vom Projektteam des Bezirksamt Altona wurden folgende Zufahrtszeiten für alle Anlieger*innen (inklusive Lieferverkehr) empfohlen:
- Montag bis Freitag: 08:00-12:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 08:00-12:00 Uhr
Warum wurden diese Zeiten vorgeschlagen?
- Das Vormittagszeitfenster entspricht den Betriebsabläufen vieler Gewerbetreibender und KEP-Dienste.
- Das Nachmittagszeitfenster richtet sich vor allem an Privatpersonen und ermöglicht das Be- und Entladen in Wohnungsnähe.
- Die Zeiten sind so gewählt, dass sichere Kita- und Schulwege gewährleistet sind.
- Die Nachmittagszufahrt ist auf Montag bis Freitag beschränkt, um am Wochenende mehr Aufenthaltsqualität und Raum für Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Zufahrtszeiten wurden im Mobilitätsausschuss am 21.07.2025 vorgestellt und begründet. Die Mitglieder des Mobilitätsausschuss haben die vorgeschlagenen Zufahrtszeiten diskutiert und eigene Zufahrtszeiten festgelegt. Diese angepassten Zufahrtszeiten wurden mit der Drucksache 22-1226.1 von der Bezirksversammlung Altona beschlossen.
Die Details zum Genehmigungsverfahren sowie zu den Kosten für Prüfung und Erteilung der Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen werden derzeit vom Bezirksamt Altona gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb für Verkehr erarbeitet. Sobald diese feststehen, werden die Informationen hier auf der Projekthomepage bereitgestellt.
- Im Kernbereich von freiRaum Ottensen wird es keine Parkplätze mehr im öffentlichen Raum geben (Ausnahme: Behindertenstellplätze).
- Stellplätze und Tiefgaragen auf privaten Grundstücken können weiterhin jederzeit angefahren werden.
- Für den Lieferverkehr (privat und gewerblich) wird es extra ausgewiesene Ladezonen geben, in denen zum Be- und Entladen gehalten werden kann.
- Es wird Ladezonen im zufahrtsbeschränkten Bereich geben, diese ermöglichen das Liefern und Be- und Entladen in den "offenen" Zeitfenstern in der Nähe der Geschäfts- und Wohnhäuser. Die Standorte der Ladezonen können den Lageplänen der Entwurfsplanung entnommen werden (Schlussverschickung inkl. Lagepläne)
- Es wird Ladezonen im direkten Umfeld der zufahrtsbeschränkten Bereiche geben. Diese sind jederzeit anfahrbar und haben eine maximale Distanz von 150 m zu den jeweiligen Zielen im zufahrtsbeschränkten Bereich. Die Standorte werden sich direkt an den Rändern der zufahrtsbeschränkten Bereiche befinden sowie im mittleren Bereich der Ottenser Hauptstraße an der Ecke zur Nöltingstraße. Die genauen Standorte und Anzahl der Ladezonen im Umfeld werden im Rahmen des Teilkonzepts Wirtschaftsverkehr detailliert ausgearbeitet.
- Die Ladezonen können von gewerblichen und privaten Fahrzeugen benutzt werden.
- Die Ladezonen werden mit einem eingeschränkten Halteverbot beschildert. Das erlaubt allen Fahrzeugen das Halten für kurze Be- und Entladevorgänge.
- Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmegenehmigungen, die auch zu einer längeren Nutzung der Ladezonen berechtigen. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung können für einen bestimmten Zeitraum in einer Ladezone parken.
Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es für bestimmte Personengruppen und Nutzungszwecke:
- Landesbetrieb Verkehr (LBV) Ausnahmegenehmigungen für Handwerk (Montagefahrzeuge, Notfalleinsätze, Baustellen) ermöglicht das Parken in den Ladezonen (Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot)
- Landesbetrieb Verkehr (LBV) Ausnahmegenehmigung für Ärzte, Pflegedienste, Hebammen ermöglicht das Parken in den Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot (hier: Ladezonen)
Weitere Informationen finden Sie hier: Übersicht Sonderparkausweis & Ausnahmegenehmigungen
Wirtschaftsverkehr ist jeder Verkehr, der notwendig ist, um Waren, Dienstleistungen und Personen für gewerbliche/berufliche Aktivitäten zu transportieren. Dazu gehören unter anderem Lieferverkehr, Service-, Dienstleistungs- und Handwerksverkehr, Entsorgungsverkehr, aber auch Krankentransporte oder Taxis zu Gesundheitseinrichtungen.
Mit dem Verkehrsprojekt freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier gestalten wir einen Teil Ottensens neu, um die Lebensqualität in diesem lebendigen Viertel nachhaltig zu verbessern. Flächen werden neu genutzt, der Fuß- und Radverkehr wird gefördert und der motorisierte Durchgangsverkehr sowie parkende Autos werden reduziert. Nach dem Umbau soll das Gebiet nicht nur weniger Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen haben, sondern auch gestalterisch ansprechender und grüner sein. So schaffen wir mehr Aufenthaltsqualität, weniger Konflikte und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Die Pläne und Erläuterungsberichte finden Sie hier: freiRaum Ottensen: Schlussverschickung öffentlich