Politischer Beschluss

Zufahrtsregelungen für das Kerngebiet von freiRaum Ottensen stehen fest

Am 14.08.2025 hat die Bezirksversammlung Altona die Grundlage für die zukünftigen Zufahrtsregelungen für den Kfz-Verkehr im Kerngebiet von freiRaum Ottensen und die Zufahrtszeiten beschlossen. Die Zufahrtszeiten bestimmen dabei wann und wer in das Gebiet einfahren darf. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen, die das Befahren außerhalb der festgelegten Zeiten ermöglichen.

Aufnahme einer Straße mit Kopfsteinplfaster und einem Radfahrer in einem Wohngebiet.
urbanizers

Um Ottensen zukünftig autoarm zu gestalten, ist das Kerngebiet von freiRaum Ottensen nur zu bestimmten Zeiten oder mit speziellen Genehmigungen mit dem Kfz erreichbar und damit zufahrtsbeschränkt. Die Zufahrtsbeschränkung wird durch elektronische Absenkpoller an den jeweiligen Einfahrten zum Gebiet umgesetzt. Während der festgelegten Zufahrtszeiten sind die Poller abgesenkt. Die Einfahrt ist dann für bestimmte Verkehrszwecke, wie Liefer- oder Anliegerverkehr möglich. Wenn die Poller hochgefahren sind, darf im Gebiet nur fahren, wer eine Genehmigung hat. Hierbei wird zwischen Zufahrtsgenehmigungen und Ausnahmegenehmigungen unterschieden. Eine ausführliche Erläuterung zu den unterschiedlichen Genehmigungen finden Sie unten. Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO, z.B. Rettungsfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen im Einsatz oder die Fahrzeuge der Müllabfuhr, können jederzeit einfahren und benötigen keine gesonderte Genehmigung. Die Zufahrtsregelungen treten erst nach dem Straßenumbau in Kraft. Über die Antragsverfahren für Zufahrts- und Ausnahmegenehmigungen werden Sie rechtzeitig auf der Projekthomepage informiert.

Zu welchen Zeiten kann in das Kerngebiet eingefahren werden?

In den folgenden Zufahrtszeiten werden die elektronischen Poller abgesenkt und die Einfahrt ist für den Lieferverkehr frei:

  • Montag bis Freitag: 06:00-12:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 06:00-11:00 Uhr

Anliegerverkehr darf nur einen Teil der Zeit in das Gebiet einfahren, hier gelten folgende Zeiten:
Anliegerverkehr frei:

  • Montag bis Freitag: 08:00-10:00 Uhr und 17:00-18:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 08:00-10:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist für die Einfahrt und das Befahren des Gebiets eine gesonderte Zufahrts- oder Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Die Zufahrtszeiten wurden durch Mitglieder der Bezirksversammlung Altona im Mobilitätsausschuss am 21.07.2025 festgelegt und am 14.08.2025 im Hauptausschuss mit der Drucksache 22-1226.1 beschlossen.

Download

Präsentation Mobilitätsausschuss

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Beschlussvorlage des Amtes

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Beschluss Drucksache 22-1226.1

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