Im Rahmen des Hamburger Hundegesetzes ist die Abteilung Veterinärwesen gutachterlich tätig. So werden behördlich angeordnete Rassebeurteilungen, Befreiungen von der Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie Bissvorfälle hier gutachterlich bearbeitet.
- Beurteilung von an Beißvorfällen beteiligten Hunden
- Rassebegutachtung
- gutachterliche Stellungnahmen