Die Sicherheit von Lebensmitteln vor allem im Bezug auf gesundheitliche Risiken für den Verbraucher wird durch risikoorientierte Betriebs- und Produktkontrollen bei den Lebensmittelunternehmern von der Urproduktion, der handwerklichen und industriellen Herstellung, über den Handel bis zur Kantine und Gastronomie durch Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte überwacht.
Bei der Planung und bei der Zulassung von Lebensmittelbetrieben, aber auch bei allgemeinen Fragen zur Lebensmittelüberwachung findet hier Beratung statt. Beschwerden oder Beanstandungen in Bezug auf Lebensmittel oder Betriebe werden hier entgegengenommen.
- Betriebskontrollen
- Probennahme
- Zulassung von Betrieben
- Beratung für Gewerbetreibende (z.B. Planung, Umbau oder Übergabe von Betrieben / Hygieneanforderungen / Eigenkontrollsystem)
- gutachterliche Stellungnahmen
- Auskünfte zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften
- Informationen zu Lebensmitteln und vorbeugenden Schutzmaßnahmen
- Verbraucherbeschwerden
Informationen zu den Gebühren in der Lebensmittelüberwachung und den dazugehörigen Rechtsvorschriften erhalten Sie hier.