Die Sicherheit von Lebensmitteln vor allem im Bezug auf gesundheitliche Risiken für den Verbraucher wird durch risikoorientierte Betriebs- und Produktkontrollen bei den Lebensmittelunternehmern von der Urproduktion, der handwerklichen und industriellen Herstellung, über den Handel bis zur Kantine und Gastronomie durch Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte überwacht. Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung betreffen insbesondere:
Beschwerden oder Beanstandungen in Bezug auf Lebensmittel oder Betriebe werden hier entgegengenommen.
- Betriebskontrollen
- Probennahme
- Auskünfte zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften
- Informationen zu Lebensmitteln und vorbeugenden Schutzmaßnahmen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
Gemäß Art. 17 VO (EG) Nr. 178/2002 sind allein die Lebensmittelunternehmen dafür verantwortlich, dass bei der Herstellung, Lagerung, dem Vertrieb von Lebensmitteln und Futtermitteln sämtliche rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass es auch in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmen liegt, sich über die entsprechenden Anforderungen selbstständig zu informieren. Neben individuellen Dienstleistungsangeboten durch Interessenvertretungen, Verbänden, Kanzleien und sonstigen Beratungsdienstleistungsunternehmen werden verschiedene Merkblätter und Hilfestellungen angeboten. Die Liste finden Sie unter: Merkblätter für Lebensmittelunternehmen
Bitte beachten Sie, dass das Bezirksamt Hamburg-Altona keine Haftung für Inhalt und Vollständigkeit dieser Liste übernehmen kann. Ebenso kann keine abstrakte Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen durch das Bezirksamt Hamburg-Altona erfolgen.
Ein Teil der Aufgaben der Lebensmittelüberwachung ist gebührenpflichtig. Hamburg - GebOöV | Landesnorm Hamburg | Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV) vom 7. Dezember 2021 | gültig ab: 01.01.2022
Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung in Hamburg finden Sie hier: Lebensmittel“