Das Tierarzneimittelrecht ist unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes eng mit der Lebensmittelsicherheit verknüpft. In Verbindung mit vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen Anwendung und Lebensmittelgewinnung und festgelegten Rückstandshöchstmengen wird ein hohes Maß an Verbraucherschutz angestrebt.
Hier bestehen umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Tierarzneimitteln. Deshalb wird die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte von den Tierärzten überwacht. Zusätzlich werden in den landwirtschaftlichen Betrieben sowie in den Schlachtbetrieben Blut- bzw. Fleischproben zur Untersuchung auf Tierarzneimittelrückstände entnommen.
Auch die Abgabe freiverkäuflicher Tierarzneimittel in Zoogeschäften wird durch die Tierärzte überprüft.
Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe
Überwachung des Zoohandels
Rückstandskontrollen
Beratung