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Tier

Tiergesundheitsbescheinigungen und Exportatteste

Wenn Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland verreisen oder mit Ihrem Pferd z. B. Reiterurlaub in Dänemark machen wollen, müssen Sie besondere tierseuchen- und ggf. auch tierschutzrechtliche Anforderungen einhalten. Bei einigen EU und den meisten Drittländern benötigen Sie außerdem eine Tiergesundheitsbescheinigung, um das Tier mitnehmen zu dürfen.

Auch für den gewerblichen Export von Lebensmitteln sind häufig Exportatteste mit Angaben zur Lebensmittelsicherheit und dem Tierseuchenstatus erforderlich. Diese Bescheinigungen werden von den Amtstierärzten während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung ausgestellt. Dabei ist es ausnahmslos erforderlich, dass das Tier dem Amtstierarzt vorgestellt wird bzw. das Lebensmittel überprüft werden kann. Nähere Informationen dazu bekommen Sie hier.

  • Gesundheitsatteste für Tiere im Reiseverkehr

  • Wanderbescheinigungen für Bienenvölker

  • Bescheinigungen für Tierausstellungen

  • Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Kontakt

Geschäftsstelle Lebensmittelüberwachung

Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt