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Tierschutz

Tierschutz

Amtstierärztliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere zu schützen und darüber zu wachen, dass die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Gewerbliche Tierhaltungen (z. B. Tierzuchten, Zoohandlungen, Schlachtbetriebe, Zirkusse, Tierbörsen, Ausstellungen) werden regelmäßig amtstierärztlich überwacht. Um vorbeugend den Schutz der Tiere sicherzustellen, müssen gewerbliche Tierhaltungen amtstierärztlich genehmigt. werden. Die Genehmigung ist hier schriftlich zu beantragen.

Private Tierhaltungen werde immer nur dann überprüft, wenn bei der Veterinärabteilung Hinweise auf tierschutzwidrige Haltungsformen eingehen. In solchen Fällen ist die Mithilfe der Mitbürgerinnen und Mitbürger unverzichtbar. Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erbittet die Veterinärabteilung möglichst schriftlich per Post, über Fax oder E-Mail.

Anzeigen und Hinweise werden aber auch von jeder Polizeidienststelle oder vom Hamburger Tierschutzverein entgegengenommen und an uns weitergeleitet. Für eine Beratung in Tierschutzfragen steht Ihnen während der Sprechzeiten eine Amtstierärztin oder ein Amtstierarzt zur Verfügung.

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen
  • Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz
    • gewerbsmäßige (-r/-s) Zucht / Haltung / Handel / zur Schau stellen von Tieren
    • Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken
    • Tierbörsen
    • gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
    • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung
  • Sachkundeprüfung

Kontakt

Geschäftsstelle Lebensmittelüberwachung

Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt