Tierseuchen stellen eine große Gefahr für die Tierbestände dar (Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest, Faulbrut der Bienen etc.). Einige von ihnen können aber auch als sogenannte Zoonosen die menschliche Gesundheit gefährden (Tollwut, Tuberkulose, Brucellose, Geflügelpest, Psittakose etc.).
Die Überwachung der Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und die regelhafte Untersuchung der Tierbestände sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel oder Bienen ist deshalb unbedingt bei der Behörde anzuzeigen. Wer sein Haustier mit ins Ausland nimmt, muss dabei besondere tierseuchenrechtliche Bestimmungen einhalten und benötigt bei einigen Ländern zusätzlich ein amtstierärztliches Attest.
Die erforderliche Erlaubnis für das Züchten von Papageien, Wellensittichen und anderen Psittaciden erhalten Sie hier ebenfalls.
Meldungen oder Anzeigen über Tierseuchenverdachtsfälle
Ausnahmegenehmigungen (Stallpflicht für Geflügel)
Tierseuchenrechtliche Genehmigungen von Tiermärkten, Tierausstellungen und Tierbörsen
Informationen über Sperrbezirke und andere aktuelle Restriktionen
Erlaubnis nach § 17g Tierseuchengesetz (Zucht / Haltung / Handel von Psittaciden)