Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur teilweisen Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.01.23 im Bezirk Altona der Freien und Hansestadt Hamburg (Amtl. Anz. Nr. 5 S. 58 ff vom 17.01.2023) gemäß § 49 Absatz 1 HmbVwVfG

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Die aufgrund des Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 Buchst. d) der Verordnung (EU) 2016/429 und § 13 Abs. 1 der Geflügelpestverordnung erlassene tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wird hiermit hinsichtlich der Nr. 1 (Aufstallung) gemäß § 49 Absatz 1 HmbVwVfG mit Ablauf des 30. April 2023 aufgehoben.

Hamburg, den 27.04.2023
Das Bezirksamt Altona

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