Technischer Gesundheitsschutz befasst sich mit den baulichen Voraussetzungen zum Gesundheitsschutz im Rahmen von Neubauvorhaben oder bei bestehenden öffentlichen Gebäuden. Wir beraten Sie gern schon in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens und informieren Sie über die Anforderungen an die Hygiene bei Bauanträgen und Nutzungsänderungen von :
- Arztpraxen
- Heilpraktikerpraxen
- Kliniken
- Kindertagesheimen
- Schulen
- Gemeinschaftsunterkünften
Wir sind zuständig für die Überwachung von:
- Privaten Wasserversorgungsanlagen und Hausinstallationen
- Oberflächengewässer
- Bäder- und Badegewässer
Daher können Sie sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zur Wasserqualität Ihres Schwimm- oder Badegewässers haben.
Wir beraten und unterstützen in folgenden Bereichen:
- Trinkwasserqualität und dessen mögliche Beeinträchtigung durch die Hausinstallation, insbesondere bei Legionellen- und Bleibelastungen.
- Schadstoffbelastungen der Innenraumluft von Gebäuden, die von der Öffentlichkeit genutzt werden.