Tresen des Servicezentrums Altona

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Das Zentrum (WBZ) beinhaltet die Abteilungen Wirtschaftsförderung, Bauprüfung, Naturschutz und Sondernutzungen von öffentlichen Flächen.

Kontakt & Servicezentrum

Wirtschaftsförderung (WBZ 1)
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@altona.hamburg.de
Referent der Wirtschaftsförderung  Herr Andree Schattauer
Tel.: 428 11-6147

Bauprüfung (WBZ 2)
Tel.: 428 11-6363
E-Mail: wbz@altona.hamburg.de

Servicezentrum (WBZ 3)
Teil.: 428 11-6363
E-Mail: wbz@altona.hamburg.de

Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 16 Uhr

Telefonische und digitale Servicezeiten sowie Terminvergabe        
Tel.: 428 11-6363

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Akteneinsicht
Akteneinsicht mit vorheriger Terminvergabe
Ab sofort können Termine für eine Akteneinsicht eigenständig über den Hamburg Service gebucht werden. Neue Termine werden täglich veröffentlicht.
Bei weiteren Fragen zur Akteneinsichten nutzen Sie gerne unsere E-Mail-Adresse: akteneinsichtwbz@altona.hamburg.de

Bauberatung
E-Mail: bauberatung@altona.hamburg.de
Bauberatung nach vorheriger Terminvergabe (vor Ort oder digital)
Tel.: 428 11-6363

Gewerbeabmeldungen
E-Mail: wbz@altona.hamburg.de
Telefonische Erreichbarkeit: Tel.: 428 11-6363

Naturschutz (WBZ 4)
E-Mail: naturschutz@altona.hamburg.de
Telefonische Erreichbarkeit: Tel.: 428 11-6302 / -6306

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Das Servicezentrum
Das Servicezentrum ist die erste Anlaufstelle für alle Bürger*innen, um Auskünfte und erste Beratungen zu erhalten. Im Foyer können während der Öffnungszeiten viele Anfragen und Anträge bereits gestellt und bearbeitet werden (z. B. Einsicht in Bebauungspläne und Bauakten, Kauf von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster, Bearbeitung von Gewerbeabmeldungen, Ausstellung von Musikerkarten, etc.).

Komplexere Anträge, die einer umfangreichen Prüfung bedürfen, werden im Foyer entgegengenommen und an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Bauvorhaben können vor Antragstellung in einer gebührenpflichtigen Erstberatung hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Kriterien erörtert werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.  

Weitere Informationen

Ansicht eines Gebäude
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Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

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Der Fachbereich Wirtschaftsförderung ist Ansprechpartner für die Wirtschaft und berät Unternehmen, die an einer...