Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Mücken der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Bei Wiederkäuern kann die Erkrankung zu Todesfällen und hohen wirtschaftlichen Schäden führen.
Seit Oktober 2023 sind in den Niederlanden und auch in Deutschland (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten. Anders als die in einem früheren BT-Seuchengeschehen (2006-2011) beteiligten Serotypen verursacht dieser Serotyp teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen (bis zum Tode) und Rindern (z. B. massiver Rückgang der Milchleistung). Eine Therapie für die Blauzungenkrankheit gibt es nicht. Auf Grund der vektorbedingten Übertragung des Blauzungenvirus kommt der Impfung der Tiere eine besondere Bedeutung zu. Derzeit gibt es noch keinen in der Union zugelassenen Impfstoff. Auf Grund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome sollte jedoch eine Impfmöglichkeit für empfängliche Tiere geschaffen werden.
Verschiedene Impfstoffhersteller arbeiten seit geraumer Zeit an der Entwicklung und Produktion von Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 3.
Mit der Verkündung der zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt am 06.06.2024 wurde für nachfolgende BTV3- Impfstoffe die Anwendung ab dem 07.06.2024 in Deutschland ermöglicht:
Ab sofort (24.06.2024, Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirkes Bergedorf, siehe Link) können Halter:innen ihre Tiere freiwillig gegen BTV-3 impfen lassen. Dazu dürfen drei, vom Paul-Ehrlich-Institut überprüfte Impfstoffe gegen das Blauzungenkrankheits-Virus des Serotyps 3 in Deutschland eingesetzt werden. Diese Impfstoffe sind bisher nicht zugelassen, weshalb Ihr Einsatz auf 6 Monate beschränkt ist. Sollte zwischenzeitlich ein zugelassener Impfstoff innerhalb der EU zur Verfügung stehen, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr eingesetzt werden.
Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
Sollten Sie interessiert sein Ihre Tiere gegen BTV zu impfen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf und lassen sich dahingehend beraten.
Die Gewährung von freiwilligen Beihilfen für die Durchführung von Impfungen gegen BTV3 in Hamburg wird aktuell durch die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz geprüft. Aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen müssen tierseuchenrechtliche Beihilfen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Gewährung von Zuschüssen für bereits erfolgte Impfungen ist ausgeschlossen. Eine Information über eine mögliche Aufnahme von Beihilfen für die Impfungen gegen BTV3 in die aktuelle „Richtlinie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) zur Regelung der Voraussetzungen für die Gewährung von staatlichen Beihilfen für Maßnahmen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen der Kategorien A bis D“, wird auf der Homepage www.hamburg.de/tieschutz-tiergesundheit veröffentlicht werden. Dort finden Sie dann auch das entsprechende Antragsformular.
Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell für z. B. verendete Tiere im Rahmen des BTV-Geschehens keine Entschädigung gezahlt werden kann und darf.
Weitere Informationen unter:
- www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankhei
- Blauzungenkrankheit - hamburg.de
- https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Veterinärwesen
Alte Holstenstr. 65-67, 21029 Hamburg
Telefon 040 - 42891 – 4220, - 4221, -4222
E-Mail: veterinaerwesen@bergedorf.hamburg.de