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Interessenbekundungsverfahren für das Bergedorfer Stadtfest ab 2026 gestartet

Das Bergedorfer Stadtfest zählt seit vielen Jahren zu den größten und beliebtesten Veranstaltungen im Bezirk – mit einem vielfältigen Programm, vielen tausend Besucherinnen und Besuchern und großer Resonanz weit über Bergedorf hinaus. Für die kommenden Ausgaben des Festes sucht das Bezirksamt Bergedorf nun neue Veranstalterinnen oder Veranstalter.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens haben interessierte Veranstaltende die Möglichkeit, sich für die Organisation und Durchführung des Stadtfestes in den Jahren 2026, 2028 und 2030 zu bewerben. Optional ist eine Verlängerung für zwei weitere Ausgaben möglich, sofern sich Bezirksamt, Bezirksversammlung und Veranstalterinnen oder Veranstalter nach erfolgreicher Zusammenarbeit darauf verständigen.

Das Bezirksamt legt großen Wert auf ein attraktives und sicheres Veranstaltungskonzept. Besondere Wünsche bestehen u. a. hinsichtlich eines internationalen Kultur- und Folkloreprogramms sowie einer nachhaltigen und umweltgerechten Ausgestaltung des Festes. Die wichtigsten Anforderungen und Hinweise zur Durchführung sind in den Verfahrensunterlagen zusammengefasst.

Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 30. Juni 2025

Nutzbare Veranstaltungsflächen: Innenstadtbereich inkl. Serrahnstraße, Schlosswiese, Alte Holstenstraße, Sachsentor u. a. (Details siehe Ausschreibung)

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Jörn Schulz (Tel.: 040 42891-4200) oder Frau Iris Husak (Tel.: 040 42891-4215) gern zur Verfügung.

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Interessenbekundungsverfahren - Durchführung des Bergedorfer Stadtfestes ab 2026

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Ausschreibungstext

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Auflagen und Hinweise

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Berechnung der Sondernutzungsgebühren

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