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Dreimonatige Testphase

Abstellflächen für E-Scooter am Bahnhof Bergedorf

09. November 2023 Pressemitteilung

Ab dem 10. November erhalten E-Scooter am Bergedorfer Bahnhof drei fest definierte Abstellflächen. In einer dreimonatigen Testphase dürfen außerhalb dieser Flächen die Geräte der Verleihsysteme nicht mehr abgestellt werden. Mit dem Projekt sollen Nutzungskonflikte auf den öffentlichen Flächen entschärft und die Behinderungen durch abgestellte Roller reduziert beziehungsweise verhindert werden.

Bezirksamt Bergedorf

Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „E-Scooter können ein Teil einer nachhaltigen Mobilitätswende sein. Leider erleben wir, dass das Nutzungsverhalten einiger Menschen rücksichtslos ist und insbesondere beim Abstellen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Insbesondere im Bereich um den Bahnhof führt dies zu Konflikten. Daher ist es gut, dass wir jetzt eine Testphase starten und das Problem gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und Scooter-Anbietern angehen.“

Markierung der Abstellflächen für E-Scooter auf einer Karte um den Bahnhof
Bezirksamt Bergedorf

Während die elektrifizierten Roller für viele ein willkommenes Mobilitätsangebot sind, fühlen sich andere durch abgestellte E-Scooter gestört. Das Bezirksamt Bergedorf hat daher gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und den E-Scooter-Anbietern drei Standorte in Bahnhofsnähe definiert, an denen in den kommenden drei Monaten E-Scooter abgestellt werden dürfen:

  • Zwei Abstellplätze an der Ecke Weidenbaumsweg/B5 auf Bahnhofsseite
  • Ein Abstellplatz in der Johann-Meyer-Straße auf Höhe der Agentur für Arbeit

Die drei Parkzonen sind mit gelber Straßenmarkierung sowie Parkschildern gekennzeichnet und bieten über 80 E-Scootern eine Stellfläche. Außerhalb dieser Parkzonen gilt ein striktes Abstellverbot (siehe Grafik). Im Rahmen einer Auswertung soll das Projekt im Anschluss an die Testphase gemeinsam mit den Beteiligten evaluiert und die Akzeptanz der Abstellflächen bewertet werden.