Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „E-Scooter können ein Teil einer nachhaltigen Mobilitätswende sein. Leider erleben wir, dass das Nutzungsverhalten einiger Menschen rücksichtslos ist und insbesondere beim Abstellen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Insbesondere im Bereich um den Bahnhof führt dies zu Konflikten. Daher ist es gut, dass wir jetzt eine Testphase starten und das Problem gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und Scooter-Anbietern angehen.“
Während die elektrifizierten Roller für viele ein willkommenes Mobilitätsangebot sind, fühlen sich andere durch abgestellte E-Scooter gestört. Das Bezirksamt Bergedorf hat daher gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und den E-Scooter-Anbietern drei Standorte in Bahnhofsnähe definiert, an denen in den kommenden drei Monaten E-Scooter abgestellt werden dürfen:
- Zwei Abstellplätze an der Ecke Weidenbaumsweg/B5 auf Bahnhofsseite
- Ein Abstellplatz in der Johann-Meyer-Straße auf Höhe der Agentur für Arbeit
Die drei Parkzonen sind mit gelber Straßenmarkierung sowie Parkschildern gekennzeichnet und bieten über 80 E-Scootern eine Stellfläche. Außerhalb dieser Parkzonen gilt ein striktes Abstellverbot (siehe Grafik). Im Rahmen einer Auswertung soll das Projekt im Anschluss an die Testphase gemeinsam mit den Beteiligten evaluiert und die Akzeptanz der Abstellflächen bewertet werden.