Die Durchfahrt wird lediglich Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe sowie Anliegerinnen und Anliegern ermöglicht. Alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, die Kurt-A.-Körber-Chaussee zu umfahren.
Die Maßnahme ist mit der zuständigen Verkehrsbehörde, der Feuerwehr und der Stadtreinigung Hamburg abgestimmt. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein werden in dieser Zeit ihren Betrieb aussetzen und die Haltestellen in diesem Bereich nicht anfahren.
Zusammen mit der bauausführenden Firma wird alles daran gesetzt, Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.