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Weihnachtsbaumverkauf der Bergedorfer Försterei

Unternehmen gesucht

13. September 2023 Pressemitteilung
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Der traditionelle Verkauf von Weihnachtsbäumen auf der Försterei Bergedorf erfreut sich seit jeher großer Beliebtheit. Aufgrund von organisatorischen Änderungen wird der Weihnachtsbaumverkauf für die Jahre 2023, 2024 und 2025 an einen Unternehmer übergeben. Geeignete Unternehmen können sich ab sofort schriftlich für die Durchführung des Weihnachtsbaumverkaufes bewerben.

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IMAGO / Revierfoto

Die Übernahme des Weihnachtsbaumverkaufs unterliegt bestimmten Bedingungen. So soll der Verkauf der Weihnachtsbäume jeweils am Montag vor dem ersten Adventswochenende beginnen und täglich bis einschließlich 23. Dezember sichergestellt sein. Ebenso soll vom selben Unternehmen an zwei Adventswochenenden* ein Bratwurststand und ein Glühweinstand betrieben werden (jeweils Freitag, Samstag und Sonntag). In der Zeit der Schmuckgrünsaison (Volkstrauertag, Totensonntag, Adventszeit) und im Rahmen des Weihnachtsmarktes muss Schmuckgrün in ausreichender Menge und Kranz-Qualität zum Verkauf angeboten werden. Zudem dürfen auf dem Hof der Revierförsterei Bergedorf ausschließlich ökologisch produzierte Weihnachtsbäume verkauft werden, die nach dem FSC® oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert sind.

Geeignete Unternehmen können sich schriftlich für die Durchführung des Weihnachtsbaumverkaufes bewerben. Dafür sind ein entsprechendes Anschreiben und eine Referenzliste, mit anderenorts durchgeführten vergleichbaren Veranstaltungen, per E-Mail an tim.laumanns@bergedorf.hamburg.de einzureichen bis zum:

22. September um 14:00 Uhr

Nach Vorauswahl der in Frage kommenden Unternehmen durch Vertreter des Bezirksamtes, werden den als geeignet angesehenen Unternehmern zur Angebotsabgabe folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die z. T. ausgefüllt mit Terminvorgabe einzureichen sind: Eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung einschließlich Abfragen zu Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen, Zahlung von Mindestlohn, Registerabfragen, Versicherungsabfragen.

Für die Angebotsabgabe durch den Unternehmer wird folgendes abgefragt: Eine Eigenerklärung ist für die Eignungsabfragen abzugeben. Spätestens für die Beauftragung müssen die genannten Eignungsnachweise vorgelegt werden. Eine Ausnahme nach Feiertagsschutzgesetz und eine Genehmigung für den Alkoholausschank ist vom beauftragten Unternehmer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einzuholen und nachzuweisen. 

Für die Beantwortung von Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Laumanns (tim.laumanns@bergedorf.hamburg.de)

*2023 = 2.&3. Advent, 2024 = 3.&4. Advent, 2025 = 3.&4. Advent