Die Bezirksversammlung hat folgende Fachausschüsse gebildet:
- Hauptausschuss
- Fachausschuss für Bauangelegenheiten
- Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- Fachausschuss für Sport und Bildung
- Fachausschuss für Verkehr und Inneres
- Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz
- Kulturausschuss
- Regionalausschuss
- Stadtentwicklungsausschuss
- Umweltausschuss
- Unterausschuss Bau
- Jugendhilfeausschuss
Für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Vier- und Marschlanden wurden folgende Ausschüsse gebildet:
- Regionalausschuss
- Unterausschuss Bau
Daneben bestehen ein Seniorenbeirat und die Seniorendelegiertenversammlung.
Die Aufgaben der Fachausschüsse im einzelnen:
Hauptausschuss
Er ist nach der Bezirksversammlung der wichtigste Ausschuss und fachübergreifend zuständig für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Bürgern des Bezirks, den Politikern und der Verwaltung.
Im Hauptausschuss sind im Gegensatz zu den übrigen Ausschüssen nur gewählte Bezirksabgeordnete und keine hinzugewählten Bürger vertreten.
Fachausschuss für Bauangelegenheiten
Im Fachausschuss für Bauangelegenheiten werden Vorbescheids- und Baugenehmigungsanträge beraten und auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft.
Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
Der Ausschuss befasst sich in der Hauptsache mit den Problemen aller Bürgerinnen und Bürger aus den Bereichen Gesundheit und Soziales.
Zur Meinungsbildung werden regelmäßig soziale Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime besucht, um ggf. im Einvernehmen mit der Fachbehörde Probleme beseitigen zu können.
Fachausschuss für Sport und Bildung
Der Schwerpunkt des Ausschusses liegt in der Beratung über die Nutzung, Vergabe und Instandhaltung bezirklicher Sportanlagen, Bauvorhaben der Vereine, aber auch in der Organisation von Veranstaltungen wie Bergedorfer Rathaus- und Stadtfest oder die alljährlichen Sportlerehrungen und Feriensportaktionen.
Fachausschuss für Verkehr und Inneres
Im Ausschuss werden im Rahmen der bezirklichen Kompetenzen sämtliche Verkehrsangelegenheiten einschließlich Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in direkter Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde oder auf Grund von Eingaben der Bürger beraten. Dazu gehören auch geplante Straßenbau- und/oder entsprechende Sanierungsmaßnahmen. An die Beschlüsse und vorgegebenen Prioritäten zur Realisierung ist die Verwaltung gebunden.
Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz
Der Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz berät alle Themen im Zusammenhang mit der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Bergedorf, des Arbeitsmarktes (einschließlich des 2. Arbeitsmarktes) und die Schaffung eines ausgeglichenen Lehrstellenangebotes.
Kulturausschuss
Der Ausschuss befasst sich mit der Betreuung und finanziellen Förderung der kulturellen Einrichtungen, aber auch des kulturellen Einzelengagements im Bezirk.
Stadtentwicklungsausschuss
Der Ausschuss befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Bezirk Bergedorf. Er beteiligt sich z.B. an Bauleitplanverfahren, städtebaulichen Projekten und Gestaltungen des öffentlichen Raumes.
Der Ausschuss berät die Einleitung, Weiterführung oder Einstellung von Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren und formuliert Beschlussempfehlungen für die Bezirksversammlung.
Insbesondere führt er öffentliche Plandiskussionen durch und wertet die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus, die bei Plandiskussionen und Plan-Auslegungen vorgebracht wurden.
Umweltausschuss
In diesem Fachausschuss werden insbesondere Anliegen, die die Grün- und Erholungsanlagen, den Natur- und Umweltschutz, den Landschaftsschutz und den bezirklichen Naturraum betreffen, behandelt. Soweit unvermeidliche Eingriffe in die Landschaft bzw. in den Naturraum erfolgen, wird in diesem Ausschuss auch über die gebotenen bzw. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen beraten und entschieden. Das Ziel der Arbeit in diesem Ausschuss ist es, einen Interessenausgleich zwischen den Anliegen der Bergedorfer Bürger und Unternehmen, dem Interesse eines Erhalts der örtlichen Flora und Fauna sowie übergeordneter Ziele des Senats unter überwiegender Beachtung der regionalen Interessenslagen zu finden und sicher zu stellen.
Jugendhilfeausschuss
Er ist ein rechtlich eigenständiger Ausschuss, der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eingerichtet wurde. Beraten werden u.a. alle Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, die Verteilung der bezirklichen Mittel zur Förderung der regionalen Jugendhilfe, aber auch die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Der Jugendhilfeausschuss tagt dazu häufig in Einrichtungen, die Jugendarbeit leisten.
Regionalausschuss und Unterausschuss Bau
Der Regionalausschuss kümmert sich um die Angelegenheiten und Interessen der Vier- und Marschlande. Dabei stehen Sachthemen, die eine unmittelbare bzw. mittelbare Auswirkung auf die Bevölkerung in den Vier- und Marschlanden haben im Vordergrund. Dies sind häufig Themen aus den Bereichen Bauen, regionale Wirtschaft, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz sowie Tourismus.
Für die begleitende Beurteilung aller Bauangelegenheiten im Bereich der Vier- und Marschlande, hat der Regionalausschuss einen entsprechenden Unterausschuss eingesetzt. Hier werden bei der Entscheidungsfindung die Bedarfe und Interessen der Bevölkerung aus den Vier- und Marschlanden bei der begleitenden Entscheidungsfindung in allen Bauangelegenheiten in besonderem Maße berücksichtigt.