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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Schutz der Rinder vor einer Infektion mit BVD

Allgemeinverfügung für Rinderhalter:innen in Bezug auf die Rinderkrankheit BVD (Bovine Virus Diarrhoe)

Schwarzbunte Kuh

Die BVD-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder. Sie wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 staatlich bekämpft. Die strikte Bekämpfung der BVD auf der Basis der nationalen BVD-Verordnung verlief erfolgreich, so dass in den letzten Monaten nur noch sehr wenige BVD-Ausbrüche in Deutschland registriert wurden und die BVD-Strategie neu ausgerichtet werden kann. In diesem Zuge hat die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit anderen Bundesländern den Status „frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)“ bei der Europäischen Kommission beantragt.
Voraussetzung für die Statuserlangung ist unter anderem ein Impfverbot gegen das BVD-Virus, welches durch eine Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Bergedorf ab 31.03.2021 in Kraft treten wird.

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Bezirksamt Bergedorf
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Veterinärwesen
Alte Holstenstraße 65-67
21029 Hamburg

Tel. 040/42891 4220/ 4221
E-Fax 040/4279.06.421
e-mail: verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de

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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

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