Termine
Bergedorf (Schlosspark)
Im Schlosspark am Bergedorfer Wochenmarkt findet der Kinderflohmarkt in den Sommerferien vom 10. Juli bis 18. August sowie in den Herbstferien vom 20. bis 30. Oktober statt. Verkauft werden kann jeweils dienstags und freitags von 9 bis 13 Uhr.
Bergedorf-West (Werner-Neben-Platz)
Auf dem Wochenmarkt am Werner-Neben-Platz findet der Kinderflohmarkt in den Sommerferien vom 9. Juli bis 13. August sowie in den Herbstferien vom 22. bis 29. Oktober statt. Verkauft werden kann jeweils donnerstags von 9 bis 13 Uhr.
Wer darf verkaufen?
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ihre gebrauchten Kinderartikel selbstständig verkaufen. Erwachsene dürfen ihre Kinder begleiten, den Verkauf jedoch nicht übernehmen. Hilfreich können vorab gemeinsam erstellte Preisschilder sein.
Verkauft werden dürfen ausschließlich gebrauchte Kinderartikel wie Bücher, Comics, Spielzeug, Spiele oder Kinderbekleidung. Der Verkauf von Neuware oder Erwachsenenbekleidung ist nicht zulässig.
Jugendschutz
Beim Verkauf müssen die Bestimmungen des Jugendschutzes beachtet werden. Computerspiele, Filme und Hörspiele dürfen nur entsprechend ihrer Altersfreigabe (USK beziehungsweise FSK) angeboten werden. Medien mit einer Freigabe ab 16 oder 18 Jahren dürfen nicht verkauft werden.
Der Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und anderen Rauchwaren ist ebenfalls untersagt.
Aufbau und Nutzung der Flächen
Mit dem Aufbau sollte nicht vor 9 Uhr begonnen werden. Bis spätestens 13 Uhr müssen die Verkaufsflächen vollständig geräumt sein, damit der reguläre Wochenmarkt abgebaut und die anschließende Reinigung durchgeführt werden kann.
Das Befahren der Flächen ist nicht gestattet. Bis 15 Uhr sind diese ausschließlich den Marktbeschickern sowie dem Reinigungsunternehmen vorbehalten.
Zum Schutz der Grün- und Pflasterflächen wird empfohlen, Decken oder Planen als Unterlage zu verwenden. Das Einschlagen von Erdankern oder andere Beschädigungen des Untergrunds sind nicht erlaubt und können zum Platzverweis sowie zu Schadenersatzansprüchen führen.
Die vor Ort ausgeschilderten Gebote und Verbote im Schlosspark beziehungsweise auf dem Wochenmarkt sind zu beachten.