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Untersuchungen

Schulzahnärztlicher Dienst

©alexandra h./www.pixelio.de

Gesundheitsamt Bergedorf
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, 5. OG
Telefon: 428 91 -2266
E-Mail: schulzahnarzt@bergedorf.hamburg.de

Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bergedorf untersucht die Zähne der Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Dieser besteht aus:

  • einer Zahnärztin
  • einer Zahnmedizinischen Fachangestellten und
  • einer Prophylaxefachkraft der LAJH.

Das Ziel des Zahnärztlichen Dienstes ist es:

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnschäden bzw. Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen
  • die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigen zu beraten
  • und gegebenenfalls eine erforderliche ambulante Behandlung einzuleiten.

Betreut werden Kinder von 3 bis 15 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen auf der Basis des § 21, SGB V, des Hamburger Schulgesetzes sowie des Kinderbetreuungsgesetzes. Darüber hinaus bieten wir Kindern mit einem erhöhten Kariesrisiko die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm an.

www.dgzmk.de
www.lajh.de
www.daj.de
www.kariesvorbeugung.de
www.zahnhygiene-ev.de
 

1. Schulzahnärztlicher Dienst           

Schulen

Der Zahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr kostenlos die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse sowie alle Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf.

Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Schule in kleinen Gruppen oder einzeln durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt mit Spiegel und Sonde, die Mundhöhle wird bei jedem Kind individuell ausgeleuchtet und jeder Zahn wird einzeln befundet. Geachtet wird dabei auf Zahnschäden, Zahnstellungs- und Kieferanomalien. Im Anschluss bekommen alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen sowie einer Empfehlung zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und Hinweisen zur Individualprophylaxe.

Die aufsuchende Betreuung in der Schule hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen. 

Kindertagesstätten (Kitas)

Basierend auf dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (HmbKiBeG) bietet der Zahnärztliche Dienst in Kindertagesstätten eine jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können sich so in vertrauter Umgebung frühzeitig an die zahnärztliche Untersuchung gewöhnen. Im Anschluss bekommen alle Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigen den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen sowie einer Empfehlung zur regelmäßigen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis.

Die aufsuchende Betreuung in der Kindertagesstätte hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen. 

2. Prophylaxeprogramm für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko

Im Rahmen der Gruppenprophylaxe bietet der Zahnärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. (LAJH) Grundschülern mit erhöhtem Kariesrisiko sowie allen Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in der Eingangsklasse die Teilnahme an einem kostenlosen Prophylaxeprogramm in der Schule an. Bei dieser Intensivbetreuung werden die Kinder mit Einverständnis der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigen zweimal jährlich zahnärztlich untersucht. Eine Prophylaxefachkraft kommt ebenso zweimal im Jahr in die Schule und spricht mit den Kindern in Kleingruppen über gesunde Ernährung, färbt die Beläge an und führt Zahnputzübungen durch. Den Abschluss bildet dann jeweils die Fluoridierung (Zahnschmelzhärtung) der bleibenden Zähne mit einem Lack (Duraphat®). Die Kinder erhalten einen Prophylaxepass, in dem alle Maßnahmen dokumentiert werden. Die Fluorid-Lackierung soll zusätzlich zweimal jährlich bei der Hauszahnärztin/dem Hauszahnarzt durchgeführt werden und ist dort ebenfalls im Rahmen der Individualprophylaxe kostenlos.