Gesundheitsamt

Wohn-Pflege-Aufsicht

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Gesundheitsamt Bergedorf
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, 3. OG
Telefon: (040) 428 91-2287 /-2257 /-2286 /-2215
E-Mail: wohn-pflege-aufsicht@bergedorf.hamburg.de

Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät ältere, behinderte und auf Betreuung angewiesene Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angehörige. Ebenso gilt das Beratungsangebot für Betreiber von Einrichtungen und Personen mit berechtigtem Interesse.

Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz ist die Arbeitsgrundlage der Wohn-Pflege-Aufsicht.  Hierunter fallen:

  • Servicewohnanlagen (ehemals betreutes Wohnen)
  • Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
  • Wohneinrichtungen für Senioren
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen der Tagespflege und Hospize

Die Wohn-Pflege-Aufsicht führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Das Ziel ist, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und insbesondere die Selbstständigkeit bzw. Teilhabe sowie die Selbstverantwortung zu wahren.

Neben den Aufgaben als Kontroll- und Beratungsinstanz ist die Wohn-Pflege-Aufsicht auch Beschwerdestelle für die oben aufgeführten Zielgruppen.

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