Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans

Bergedorf 108

Fläche zwischen Rothenhauschaussee, Speckenweg und BAB 25: Entwicklung von Dauerkleingartenflächen

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Plangebiet
Plangebiet FHH + Kartengrundlage des LGV

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich südlich der Rothenhauschaussee gegenüber den Hausnummern 77 bis 243 und erstreckt sich bis zur BAB 25. Entlang der Rothenhauschaussee befinden sich bereits Kleingartenflächen. Die Fläche südlich davon, jenseits der Bahnstrecke, ist ungenutzt.

Planungsziel

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Dauerkleingärten entstehen können. Diese Gärten sollen auch dem Ersatz für Kleingärten dienen, die östlich des Curslacker Neuer Deichs aufgegeben werden mussten (vgl. Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99). Außerdem sollen die bestehende Kleingartenanlage und eine bestehende soziale Einrichtung planungsrechtlich gesichert werden.

Verfahrensstand

Eine öffentliche Plandiskussion mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat am 30. Februar 2011 stattgefunden.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens zu Kenntnis genommen.

Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B12/22 (Amtlicher Anzeiger 2022, Nr. 69, Seite 1314) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss steht als Download zur Verfügung (siehe unten).

Luftbild und weitere Karten

Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal

Ansprechperson / Kontakt

Bezirksamt Bergedorf 
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 
Wiebke Schütt 
Wentorfer Str. 38a 
21029 Hamburg 
Tel: (040) 42891-4524 
E-Mail: wiebke.schuett@bergedorf.hamburg.de 
stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de

Zuletzt aktualisiert am: 16.12.2025

Download

Aufstellungsbeschluss Amtlicher Anzeiger

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