Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich südlich der Rothenhauschaussee gegenüber den Hausnummern 77 bis 243 und erstreckt sich bis zur BAB 25. Entlang der Rothenhauschaussee befinden sich bereits Kleingartenflächen. Die Fläche südlich davon, jenseits der Bahnstrecke, ist ungenutzt.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Dauerkleingärten entstehen können. Diese Gärten sollen auch dem Ersatz für Kleingärten dienen, die östlich des Curslacker Neuer Deichs aufgegeben werden mussten (vgl. Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99). Außerdem sollen die bestehende Kleingartenanlage und eine bestehende soziale Einrichtung planungsrechtlich gesichert werden.
Verfahrensstand
Eine öffentliche Plandiskussion mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat am 30. Februar 2011 stattgefunden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11. August 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens zu Kenntnis genommen.
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B12/22 (Amtlicher Anzeiger 2022, Nr. 69, Seite 1314) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss steht als Download zur Verfügung (siehe unten).
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal
Ansprechperson / Kontakt
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wiebke Schütt
Wentorfer Str. 38a
21029 Hamburg
Tel: (040) 42891-4524
E-Mail: wiebke.schuett@bergedorf.hamburg.de
stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de
Zuletzt aktualisiert am: 16.12.2025