Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Bergedorfer Hafen / Serrahn

Um die städtebauliche Gestaltung und Eigenart des Bereichs zwischen Schlossgraben und Bergedorfer Straße zu erhalten und zu schützen, hat das Bezirksamt Bergedorf am 29. Januar 2019 eine städtebauliche Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch erlassen.

    • Sie lesen den Originaltext
Erhaltungsbereich Bergedorfer Hafen / Serrahn
Erhaltungsbereich Bergedorfer Hafen / Serrahn FHH + Kartengrundlage des LGV

Der 4,85 ha große Erhaltungsbereich umfasst weitgehend historische Stadtstrukturen rund um den Bergedorfer Hafen am Serrahn. Heute befinden sich hier zahlreiche Wohnungen und Gewerbebetriebe.

Die städtebaulichen Strukturen und das heutige Erscheinungsbild dieses zentralen Bereichs sind das Resultat verschiedener Bauepochen und Entwicklungen der Besiedlung. Der Grundstein für die heutigen Strukturen wurde bereits im Jahr 1208 gelegt, als ein Staudamm quer über die Bille aufgeschüttet wurde, um eine Mühle (die herrschaftliche Kornwassermühle) anzutreiben. Das Schloss als Wasserburg wurde zwischen 1212 und 1224 errichtet. Zusätzlich wurde ein „Stadtgraben“ (der Blickgraben) angelegt. Durch die Aufschüttung entstanden im Norden der heutige Schlossgraben (ehemals Mühlenteich für die Kornwassermühle) und im Süden der Serrahn (ehemals Mühlenkolk). Auf diesem Damm verlief und verläuft auch heute noch die Alte Holstenstraße. Das älteste bis heute hier erhaltene Gebäude stammt aus dem Jahr 1668.

In den nachfolgenden Jahrhunderten entwickelte sich der Bergedorfer Hafen stetig weiter. 1842 wurde die Bahnstrecke Hamburg-Bergedorf eröffnet. Im Verlauf des späten 19. Jahrhunderts entstanden insbesondere im nordwestlichen Abschnitt der Alten Holstenstraße gründerzeitliche Wohn, Geschäfts- und Gasthäuser.

Im Jahr 1900/01 wurde der bisherige (Haupt-) Hafen am Schiffwasser südlich des Erhaltungsbereichs aufgegeben, da die Kapazitäten dort nicht mehr ausreichten, und ein neuer Hafen auf der westlichen Seite des Schleusengrabens am Serrahn eingerichtet und gebaut.

Erkennbar sind die zahlreichen Entwicklungen heute anhand der Baudenkmäler aus unterschiedlichen Epochen, die das ebenfalls denkmalgeschützte Hafenbecken umgeben. Zu ihnen gehört z. B. die Kirche St. Petri und Pauli.

Lange nicht alle den Raum prägenden Bauten sind denkmalgeschützt. Das bestehende Planrecht in Form von Bebauungsplänen reicht nicht aus, um die Eigenart des Gebietes langfristig zu schützen. Um zu vermeiden, dass bauliche Veränderungen das Erscheinungsbilds des Raumes nachhaltig verändern und um die Ablesbarkeit der ortsbildprägenden Historie zu bewahren, hat das Bezirksamt Bergedorf am 29. Januar 2019 eine städtebauliche Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB erlassen.

Mit dem Erlass der Verordnung wurde festgestellt, dass bauliche Veränderung wie z. B. der Rückbau, die Nutzungsänderungen oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung bedürfen, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften keine Genehmigung erforderlich ist. So sollen bauliche Veränderungen vermieden werden, die die städtebauliche Eigenart des Gebietes nachhaltig beeinträchtigen.

Weg zur Erhaltungsverordnung Bergedorfer Hafen/ Serrahn

Um festzustellen, ob der Erlass einer Erhaltungsverordnung begründet werden kann, wurde das Büro Elbberg Stadtplanung im Jahr 2018 mit einer fachgutachterlichen Untersuchung beauftragt. Diese legte den Grundstein für die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung. Die städtebauliche Eigenart des Gebiets wurde in dem Gutachten als erhaltenswert eingestuft. Der Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB wurde damit begründet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem weiteren Verfahren zur Aufstellung einer Erhaltungsverordnung in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 zugestimmt (Drucksache 20-1609). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im August 2018 statt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24. September 2018 herbeigeführt.

In seiner Sitzung am 10. Oktober 2018  hat der Stadtentwicklungsausschuss dem Erlass der Erhaltensverordnung zugestimmt (Drucksache 20-1609.05). Nach Zustimmung der Bezirksversammlung wurde die städtebauliche Erhaltungsverordnung am 29. Januar 2019 erlassen (StErhVO_BergedorferHafen.pdf (daten-hamburg.de)).

Ansprechperson / Kontakt

Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wentorfer Str. 38a
21029 Hamburg
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de

Download

Städtebauliche Erhaltungsverordnung Bergedorfer Hafen/ Serrahn

PDF herunterladen [PDF, 800,8 KB]

Städtebauliches Gutachten

PDF herunterladen [PDF, 8,2 MB]

Städtebauliches Gutachten Anlage

PDF herunterladen [PDF, 3,1 MB]

Zum Weiterlesen

Funktionsplan
Hosoya Schaefer Architects/EGL
Bergedorf-Südost

Innovationspark Bergedorf – Rahmenbedingungen Planung

Hier finden Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen der Planung für den Innovationspark Bergedorf.

Quartiersplatz Visualisierung Oberbillwerder
A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH
Nicht offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und Zwischenpräsentation

Oberbillwerder – Zentrale Achse und Fleetplatz in Bergedorf

Am 24. März 2025 wurde der freiraumplanerische Entwurf für die Zentrale Achse in Oberbillwerder und den Fleetplatz in Neuallermöhe ausgewählt.

Backsteinhaus mit Spitzdach in grünem Garten.
M. Holtmann
Gestaltungsleitfaden

Bauen in den Vier- und Marschlanden

Der Gestaltungsleitfaden „Bauen in den Vier- und Marschlanden“ ist ein praxisorientiertes Instrument, das Bauherren, Architekt:innen und Planer:innen bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in diesem besonderen Hamburger Landschaftsraum unterstützt.