Das einst als „privilegiertes“ bürgerliches Wohnquartier konzipierte Villengebiet ist ein stadthistorisch bedeutsames und städtebaulich wertvolles Beispiel eines gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebietes. Bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein wurde es nahezu vollständig mit überwiegend villenartigen Gebäuden bebaut. Hier finden sich überwiegend Gebäude, die die rasch wechselnde Baugesinnung der späten Gründerzeit und der 1920er Jahre demonstrieren. Neben Gebäuden aus den Epochen Neorenaissance und Jugendstil, Reformarchitektur und Neue Sachlichkeit sind auch landhausartige Bebauungen vorzufinden. Die städtebauliche Gestalt ist trotz der Vielfalt der Baustile beeindruckend; Anordnung, Höhe, Ausdehnung, Maßstab und Proportionen der villenartigen Einzel- und Doppelhäuser sind vergleichbar und ergeben ein harmonisches Miteinander.
Wertvoller Baumbestand, parkartige Gärten und raumgliedernde Gartenanlagen sowie historische Wegeverbindungen – oft mit dem ursprünglichen Kopfsteinpflaster – runden das Bild ab.
Insgesamt kommt dem Bergedorfer Villenviertel deshalb ein hoher bau- und stadtgeschichtlicher Wert zu.
Weg zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Bergedorf
Entwicklungen seit den 1990er Jahren führten dazu, dass die städtebauliche Gestalt des Quartiers zunehmend gefährdet war. Verdichtungsdruck, strukturell neue Nutzungsansprüche, gestalterisch unsachgemäße Sanierungen und zunehmender Parksuchverkehr beeinträchtigen mehr und mehr die Qualität des Quartiers.
In den Jahren 1995-1997 hat das Bezirksamt Bergedorf deshalb zur Vorbereitung der Verordnung einen Gestaltungsleitfaden und eine Stadtbilduntersuchung erarbeitet. In diesen Arbeiten wurden die Stadt- und Baugeschichte, städtebauliche und architektonische Gestaltungsmerkmale, aber auch Fehlentwicklungen aufgezeigt und Gestaltungsempfehlungen ausgesprochen.
Stadtbilduntersuchung und Gestaltungsleitfaden verdeutlichten den hohen stadtgestalterischen und historischen Wert des Villenviertels, sodass hiermit der Erlass einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB begründet werden konnte.
Die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Bergedorf (Bergedorfer Villengebiet) wurde am 7. Juli 1998 festgestellt.
Ansprechperson / Kontakt
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wentorfer Str. 38a
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E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de