Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Gojenberg

Das Verfahren zur Aufstellung der Erhaltungsverordnung wurde im November 2025 eingestellt.

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Geplanter Erhaltungsbereich, Stand 2024
Geplanter Erhaltungsbereich, Stand 2024 FHH + Kartengrundlage des LGV

Gewachsene Strukturen schützen 

Das Gojenbergsviertel zwischen August-Bebel-Straße und Geesthang ist ein städtebaulich bedeutsames Beispiel eines Stadterweiterungsgebiets. Es entstand in den 1920er Jahren nach Plänen des Stadtbaumeisters Wilhelm Krüger als – für damalige Verhältnisse – modernes Wohngebiet. Ein Teil der Gebäude ist heute als eingetragenes Baudenkmal gemäß § 4 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz bzw. als Ensemble gemäß § 4 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz geschützt. Für die übrigen Gebäude mangelt es an einem besonderen, über das bestehende Planrecht hinausgehenden Schutz, der den Erhalt des besonderen städtebaulichen Charakters des Gebiets sichert.

In den vergangenen Jahren wurden bereits an einer Reihe von Gebäuden bauliche Änderungen vorgenommen (Abbruch, Neu-, Umbau), die den städtebaulichen Charakter insgesamt beeinträchtigen. Daher kann erwartet werden, dass weitere Veränderungen das Erscheinungsbild des Viertels nachhaltig und in unerwünschter Weise verändern.

Auf Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf vom 15. Dezember 2022 (vgl. Drucksache 21-1579) hat das Bezirksamt geprüft, ob der Erlass einer oder mehrerer Verordnungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs begründet ist.

Fachgutachterliche Untersuchung

Im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung wurden sowohl das Gojenbergsviertel als auch sein Umfeld auf die Bedeutung seiner städtebaulichen Gestalt hin analysiert. Nach erfolgter Analyse wurde ein Vorschlag zur Abgrenzung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für einen Bereich erarbeitet, für den eine Erhaltungssatzung begründet werden kann.

Der Vorschlag zur Abgrenzung und die geplanten Inhalte der Erhaltungsverordnung wurden am 4. Oktober 2023 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt (vgl. Drucksache 21-1579.01). Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Vorschlag zugestimmt und die Bezirksamtsleiterin beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung der Verordnung durchzuführen. 

Verfahren zur Aufstellung der Verordnung

Der vorgesehene Geltungsbereich und die Inhalte der Erhaltungsverordnung wurden im November 2023 mit den zu beteiligenden Hamburger Dienststellen abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen erforderten keine inhaltlichen Änderungen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde daher am 14. Dezember 2023 von der Bezirksamtsleiterin unterzeichnet.

Der Aufstellungsbeschluss und die geplanten Inhalte der Erhaltungsverordnung wurden am 10. Januar 2024 im Stadtentwicklungsausschuss im öffentlichen Teil vorgestellt (vgl. Drucksache 21-1579.03). Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem geplanten Vorgehen zugestimmt und die Bezirksamtsleiterin beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.

Daraufhin hat das Bezirksamt einen Verordnungsentwurf samt Begründung erarbeitet, wobei die Begründung der o.g. gutachterlichen Untersuchung entsprach.

Verordnungsentwurf und Begründung wurden im April/Mai 2024 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit den zu beteiligenden Hamburger Dienststellen abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen erforderten keine inhaltlichen Änderungen.

Parallel zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden die von der Verordnung betroffenen Eigentümer:innen mit einem Flyer über die geplante Erhaltungsverordnung informiert, der zwischen Mai und Juli 2024 per Post verschickt wurde.

Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in seinen Sitzungen am 4. September 2024 und am 6. November 2024 mit dem Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie dem Verordnungsentwurf einschließlich der mit den Hamburger Dienststellen abgestimmten fachlichen Begründung befasst (vgl. Drucksache 21-1579.04). Ein Beschluss der Erhaltungsverordnung ist im Rahmen der Sitzungen nicht erfolgt. Seitens der Bezirkspolitik wurde am 6. November 2024 vielmehr vereinbart, zunächst eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer:innen durchzuführen. Diese hatten sich zuvor vermehrt mit Fragen und Kritik an der geplanten Verordnung an Politik und Bezirksamt gewandt.

Die Informationsveranstaltung hat am 26. November 2024 im Haus im Park stattgefunden. Es wurden die Inhalte und Ziele der geplanten Erhaltungsverordnung vorgestellt sowie Fragen der Anwohner:innen beantwortet und mit Vertreter:innen der Bezirkspolitik und der Bezirksverwaltung diskutiert. Auf die zum 1. Januar 2026 anstehenden Deregulierungen im Rahmen der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung hat das Bezirksamt hingewiesen.

In der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf am 27. Februar 2025 wurde seitens der Bezirkspolitik mehrheitlich beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung Gojenberg bis zum Inkrafttreten der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO) Anfang 2026 ruhen zu lassen (vgl. Drucksache 22-0249).

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens

In der Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf am 16. Oktober 2025 wurde – einem Antrag der Fraktionen SPD und CDU folgend – seitens der Bezirkspolitik mehrheitlich beschlossen, den Aufstellungsbeschlusses vom 14. Dezember 2023 aufzuheben und das Verfahren zur Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungsverordnung einzustellen (vgl. Drucksache 22-0526).

Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wurde am 12. November 2025 von der Bezirksamtsleiterin unterzeichnet.

Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 (vgl. Drucksache 22-0603) über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die damit verbundene Einstellung des Verfahrens informiert.

Zuletzt aktualisiert am: 15.12.2025

Download

ErhVO Gojenberg Aufstellungsbeschluss

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Präsentation Informationsveranstaltung 26.11.2024

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Protokoll Informationsveranstaltung 26.11.2024

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ErhVO Gojenberg Aufhebung Aufstellungsbeschluss

PDF herunterladen [PDF, 773,9 KB]

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